Hameln-Pyrmont (mes). Urlaub machen, am Strand, in den Bergen oder auf den Boulevards einer quirligen Großstadt – das ist vorerst vorbei. Bis mindestens Ende April gilt die Warnung des Auswärtigen Amts vor allen „nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland“, und zwar weltweit. Womöglich wird sie verlängert. Viele Menschen stehen nun vor der Frage, ob sie ihren gebuchten Urlaub in den Sommerferien lieber schon stornieren sollten. Wieder andere überlegen, erst gar nicht zu buchen – vielleicht für den Rest des laufenden Jahres. Wie verhält man sich jetzt richtig?

Zahlreiche Reiseveranstalter bieten ihren Kunden mittlerweile die Möglichkeit des kostenfreien Stornierens oder Umbuchens. So verfährt zum Beispiel auch das FIRST Reisebüro in Hameln. „Wir richten uns nach den Vorgaben des Auswärtigen Amts – das hat bis zum 30. April eine Reisewarnung ausgesprochen“, sagt Büroleiterin Andrea Zielonka. Bis dahin sei alles abgesagt. „Das beruhigt auch viele Kunden; ihnen wurde damit eine große Last genommen, denn keiner will jetzt verreisen.“ Kostenlose Umbuchungen auf ein anderes Datum seien daher möglich. Ansonsten können Kunden allgemein bis 30 Tage vor Reiseantritt zu den regulären Bedingungen stornieren. „Dabei fallen meist 50 Euro pro Person an“, fügt Zielonka hinzu. Ein kalkulierbares Risiko also.

Was aber neue Buchungen für den Sommer oder einen noch späteren Zeitpunkt betrifft, so rät die Reiseexpertin zum Abwarten. „Keiner geht davon aus, dass ab dem 1. Mai alles wieder normal läuft.“ Dieser Empfehlung schließt sich auch Manfred Kröger an. Der Inhaber der Agentur für Reisen in Bad Pyrmont weiß, dass für den Sommer noch nichts planbar ist. „Da wäre ich vorsichtig.“
Die derzeitige Lage sei natürlich für die Reisebüros und -veranstalter wirtschaftlich schwierig. „Derzeit arbeiten wir vor allem Stornos ab; auch die letzten Rückholaktionen laufen noch“, erzählt Kröger. Natürlich hoffe er, dass der Reisebetrieb bald wieder losgeht, erachtet aber auch Destinationen wie beispielsweise Italien oder Spanien als kritisch. „Diese Urlaubsländer sind erst einmal mit Vorsicht zu genießen“, fürchtet er.

Auch wenn Reiseangebote für die Zeit ab Mai zwar derzeit noch buchbar sind und auch der Flugbetrieb noch läuft – wenn auch stark eingeschränkt – es empfiehlt sich in jedem Fall, vor einer Buchung mehr als sonst darauf zu achten, ob Flug, Hotelaufenthalt oder Pauschalreise kurzfristig und mit möglichst wenig finanziellem Verlust wieder abgesagt werden können. Je mehr Flexibilität, umso besser.

„Wir sind immer und gerade in diesen Zeiten für unsere Kunden da“, bekräftigt Andrea Zielonka. Die Mitarbeiter sind per Telefon und Mail ansprechbar – ein Vorteil gegenüber Online-Reisediensten, die nur über eine anonyme Hotline zu erreichen sind. „Wir hoffen, dass es bald wieder losgeht“, so Andrea Zielonka und Manfred Kröger unisono.

Rechte für Reisende

Mit der weltweiten Reisewarnung können Kunden alle Pauschalreisen ins Ausland bis Ende April kostenlos stornieren, sagt der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Wer nach April 2020 verreisen möchte, hat kein allgemeines Recht, den gebuchten Urlaub mit Hinweis auf das Coronavirus kostenfrei abzusagen. Einige Reiseveranstalter bieten aber freiwillig kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen an. Sagt ein Reiseveranstalter eine Pauschalreise oder Kreuzfahrt ab, bekommen Kunden ihr Geld zurück. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Gutscheine von Reiseveranstaltern keine sichere Alternative sind. Muss ein Veranstalter Insolvenz anmelden, seien solche Gutscheine wertlos.

– Wegen der Schließung der Grenzen haben diejenigen, die Reiseleistungen einzeln selbst gebucht haben, laut Verbraucherzentrale Chancen, ihr Geld zurückzubekommen – wenn sie nach deutschem Recht gebucht haben! Wurde der Vertrag direkt mit einem ausländischen Unternehmen geschlossen, greift dortiges Recht. Viele Unternehmen zeigen sich kulant. Generell raten die Verbraucherschützer: Wer die Reise nicht antreten möchte, sollte versuchen, mit dem Vertragspartner eine einvernehmliche Regelung zu treffen.

– Sagt eine Fluggesellschaft einen Flug ab, erhalten Kunden ihr Geld zurück oder können einen Ersatzflug zu einem späteren Zeitpunkt wahrnehmen.

– Eine Rücktrittsversicherung springt nur dann ein, wenn die Versicherten selbst krank geworden sind oder einen Unfall hatten. Leiden sie allerdings an Corona, ist die Situation nicht eindeutig, da die Krankheit als Pandemie eingestuft wurde. Diesen Fall schließen manche Versicherer aus.

– Die Kreuzfahrten ruhen weltweit bis Ende April. Viele Veranstalter bieten kostenlose Umbuchungen an. Auf ihren Websites informieren sie über die genauen Regelungen.

Das Auswärtige Amt bietet eine App für Smartphones und Tablets an. Sie informiert über aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise für viele Länder. Die App „Sicher Reisen“ kann kostenlos in den App-Stores heruntergeladen werden.