Hameln. Erneut ist es in Hameln zu unseriösen Telefonanrufen, meist auf dem Handy, gekommen, in deren Gesprächsverlauf auf zum Teil dreiste Art versucht wurde, den Angerufenen zur Herausgabe sensibler Daten zu bewegen, um einen Stromliefervertrag abzuschließen. Mehrere Kunden meldeten sich bereits bei den Stadtwerken und schilderten das Auftreten unseriöser Anrufer unter dem Namen „Energiemarkt Hameln“. In einigen geschilderten Fällen wird Kunden der Eindruck vermittelt, dass die „Energieberater“ in Kooperation mit den Stadtwerken stünden. Bei den Anrufen wird behauptet, dass sich Preise geändert haben sollen und dass angeblich überprüft werden solle, ob der Angerufene den günstigsten Vertrag der „Stadtwerke“ habe. Dass ein Callcenter auf Kundenfang ist, wird verheimlicht.

Die Anrufer kennen Handynummer und Namen des Angerufenen, so dass Angerufene möglicherweise in gutem Glauben Auskunft über ihre Versorgungsdaten, zum Beispiel Zählernummern und Zählerstand , geben. „Bereits wenige Angaben genügen, damit ein Versorgerwechsel – ohne das Wissen und die Zustimmung des Kunden – von jedem beliebigen Stromanbieter vorgenommen werden kann“, warnt Ilka Albrecht von den Stadtwerken Hameln Weserbergland. „Entgegen den Aussagen haben die anrufenden Unternehmen nichts mit den Stadtwerken zu tun! Viele Aussagen, die im Laufe des Telefonats als Grund für einen Wechsel angeführt werden, entbehren meist jeglicher Grundlage“, so Albrecht.

Vor allem verstoßen solche Telefonanrufe ohne vorheriges Einverständnis des Angerufenen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und sind daher unzulässig. Entsprechende Gerichtsurteile dazu liegen bereits vor. Ein Vertragsabschluss kann bereits erfolgen, wenn zum Beispiel lediglich Informationsmaterial angefordert wird, tatsächlich aber eine schriftliche Auftragsbestätigung zugeschickt wird. Grundsätzlich sind solche Verträge tatsächlich gültig, es gilt allerdings eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Schnelles Reagieren ist daher notwendig. Betroffene können dem vermeintlichen Vertragsabschluss schriftlich per Einschreiben mit Rückschein widersprechen. Eine Begründung ist nicht notwendig. Die Stadtwerke Hameln Weserbergland helfen den Kunden auch gerne mit einer Widerrufsvorlage weiter.

Wer einen Werbeanruf erhält, sollte sich grundsätzlich entweder durch schnelles Beenden des Gespräches schützen oder zumindest folgende Fragen stellen (dies gilt auch im Falle von Haustürwerbern):

  • Wer ist der Anrufer? (Vorname und Name)
  • Im Auftrag welcher Firma ruft er an? (Name der Firma und/oder des Lieferanten)
  • Welche Telefonnummer hat der Anrufer? (auch abfragen, wenn im Display lesbar)
  • Wer hat dem Anrufer das Einverständnis zur Telefonwerbung erteilt?

Um ungewollte Vertragsabschlüsse am Telefon oder an der Haustür zu verhindern, keine persönlichen Daten, keine Zählernummer, keine Zählerstände, keine Kundennummer nennen und keine Dokumente unterschreien, ohne diese vorher ausgiebig geprüft zu haben (nur unseriöse Anbieter drängen zu schnellen Unterschriften).

Wenn man zu Werbezwecken angerufen wurde, ohne vorher eingewilligt zu haben, ist das rechtswidrig. Die Bundesnetzagentur verfolgt unerlaubte Werbeanrufe und geht gegen die Verursacher vor. Unter folgendem Link können Beschwerden eingereicht werden:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/start.html

„Wir betreiben grundsätzlich keine Haustür- oder Telefongeschäfte. Darüber hinaus geben wir auch keine Kundendaten an Dritte weiter. Im Zweifel können Sie sich sofort telefonisch bei uns melden. Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 788 0000 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundencenter erreichbar und helfen auch, wenn bereits ein Vertrag unterschrieben wurde. Für eine Kündigung bzw. einen Widerruf bleibt immer noch eine Frist von 14 Tagen ab Vertragsabschluss“, erklärt Ilka Albrecht.