Hameln-Pyrmont (mes). E-Scooter polarisieren: Für manche sind sie Ausdruck eines modernen, urbanen Lebensgefühls, für die anderen ein ständiges Ärgernis. Fakt ist: Die Zahl der Unfälle mit den Elektrorollern hat 2023 bundesweit einen neuen Höchststand erreicht. Und auch in Hameln und Bad Pyrmont sind E-Scooter-Fahrer in jüngerer Zeit negativ aufgefallen – vor allem durch Verkehrsverstöße.
Regelmäßig stellen die Polizeibeamten vor Ort Ordnungswidrigkeiten fest: Da wird ein E-Scooter mal von zwei Personen genutzt oder auf Gehwegen beziehungsweise in der Fußgängerzone gefahren, berichtet Polizeikommissarin Stefanie Ockenfeld. Die Pressesprecherin der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden ergänzt: „E-Scooter dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen und auf Fahrradstraße genutzt werden. Nur wenn diese Möglichkeiten nicht bestehen, dürfen sie auf der Fahrbahn genutzt werden.“ Für die Straßennutzung gelten also die gleichen Regeln wie für Radfahrer. Falls nicht ausdrücklich freigegeben, sind Gehwege und Fußgängerzonen tabu.
Mehrere Verstöße in jüngster Zeit
In jüngster Vergangenheit gab es in Hameln und Bad Pyrmont gleich mehrere verkehrsrechtliche Verstöße von E-Scooter-Fahrern: Im Bereich des Stadtgebiets Hameln kontrollierte die Polizei am 27. Juli einen 27-jährigen Holzmindener auf einem solchen Gefährt auf der Stegerwaldstraße, der kein gültiges Versicherungskennzeichen vorweisen konnte. Am gleichen Tag wurde bei der Kontrolle eines 32-jährigen Hamelners, der mit einem E-Scooter im Hastenbecker Weg unterwegs war, starker Alkoholgeruch festgestellt. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,11 Promille. Und am Reherweg wurde spätabends ein 33-Jähriger auf einem E-Scooter kontrolliert, der angab, vor der Kontrolle Cannabis konsumiert zu haben. Ein Drogenvortest verlief positiv. Erst vor zweieinhalb Wochen hatte die Polizei Bad Pyrmont einen 15-Jährigen in der Kurstadt gestoppt, der mit einem E-Scooter auf der Brunnenstraße fuhr. Das Fahrzeug war nicht versichert und hatte keine Plakette. Auf den Jugendlichen kommt jetzt eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu, ebenso auf einen 28-jährigen Verwandten, der ihm das Fahrzeug zur Verfügung gestellt hatte.
Ein Blick auf die Verkehrsunfallzahlen aus den Jahren 2018 bis 2023 zeigt, dass sich diese stetig nach oben entwickelt haben. Waren es im Jahr 2018 null Unfälle, gab es im Jahr 2023 bereits 24 Crashs mit E-Scootern im Bereich der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden; die meisten innerhalb geschlossener Ortschaften. Der höchste Anteil der Verkehrsunfälle liegtt in der Altersgruppe 18 bis 34 Jahre. Zusammengefasst bestehen die Hauptunfallursachen aus Verstößen gegen das Rechtsfahrverbot (neun Prozent), aber auch Alkoholeinfluss während der Fahrt (acht Prozent), Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen (acht Prozent) und dem Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr (acht Prozent).
Stefanie Ockenfeld betont, dass eine Betriebserlaubnis vorliegen muss, wenn ein E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum genutzt wird. Außerdem müssen Nutzer mindestens 14 Jahre alt sein und eine Haftpflichtversicherung haben, die zwingend vorgeschrieben sei. Aktuell nicht verpflichtend sei das Tragen eines Helms, wozu sie aber dennoch rät. Ein offensichtlich sinnvoller Tipp, denn die Zahl der Toten bei E-Scooter-Unfällen hat sich im vergangenen Jahr verdoppelt. 22 Menschen starben auf Deutschlands Straßen, 2022 waren es elf Tote gewesen. Das teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit. Insgesamt registrierte die Polizei im Jahr 2023 im Bundesgebiet 9425 E-Scooter-Unfälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen – 14,1 Prozent mehr als im Jahr zuvor (8260 Unfälle).
Er wäre sicherer für alle Verkehrsteilnehmer, wenn sich alle Nutzenden an die Verkehrsregeln halten würden. „Für das vorgeschriebene Handzeichen beim Abbiegen wäre eine Alternative für die E-Scooter, dass aus allen Richtungen sichtbare Blinker am Lenker vorgeschrieben werden, da die Fahrzeuge mit einer Hand nicht verkehrssicher geführt werden können und die rechte Hand permanent den Tempohebel drücken muss“, sagt die Polizeisprecherin. Zudem wäre die Sichtbarkeit des E-Scooters durch reflektierende Streifen und Rückleuchte noch besser.
Entwurf für Neuregelungen
Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat auch das Bundesverkehrsministerium reagiert und einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen demnach zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden. Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, soll nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden dürfen. Die Verordnung soll voraussichtlich im April 2025 in Kraft treten.