Hameln-Pyrmont (jsp). Seit Anfang des Jahres werden auf Einwegflaschen für Milchprodukte 25 Cent Pfand erhoben. Bei der Pfandflaschenrückgabe in den Supermärkten entstehen dadurch neue Probleme.

Daran mussten sich Verbraucher erst mal gewöhnen: Bis vor einem halben Jahr gehörten leere Plastikflaschen für Milch, Trinkjoghurt, Milchmixgetränke und milchhaltige Kaffeespezialitäten noch in den Gelben Sack. Doch wie es zuvor schon bei Bier und Erfrischungsgetränken der Fall war, werden seit Januar auch auf Gebinde für Milchprodukte 25 Cent Pfand erhoben. Weiterhin ausgenommen von der gesetzlichen Pfandpflicht sind Tetra Paks sowie Becher und andere Behältnisse, die nicht wiederverschließbar sind. Auch für Fläschchen mit weniger als 100 Milliliter oder mehr als drei Liter Fassungsvermögen gilt die Neuregelung nicht.

Gar nicht so einfach also, als Verbraucher den Überblick zu behalten. Und auch aus Sicht des Handels gibt es gewisse Schwierigkeiten.
Das System an sich, also auf bestimmte Produkte 25 Cent aufzuschlagen, die Behältnisse wieder anzunehmen und den Pfandbetrag auszuzahlen, sei unproblematisch, berichtet Lars Pellegrini, Prokurist bei Edeka Durasin. Von Kunden habe er bisher noch keine Beschwerden vernommen. Ob die neu unters Pfandgesetz fallenden Behältnisse größtenteils zurückgegeben werden oder aufgrund von Unwissenheit öfter im Müll landen, wisse er nicht, sagt Pellegrini. Was ihm Bedenken bereitet, sind die Lebensmittelreste in den zurückgegebenen Pfandflaschen.

Dass nicht ausgespülte Joghurt- oder Milchreste im Müll für üblen Geruch sorgen können, weiß wohl jeder Verbraucher. Laut Pellegrini muss das natürlich auch bei der Säuberung und Wartung der Pfandautomaten in Supermärkten berücksichtigt werden. Da die (fast) ausgeleerten Milchflaschen, die unters neue Pfandgesetz fallen, einfach zugeschraubt werden können, gebe es für Verbraucher wenig Anreiz, die Behältnisse vor der Pfandrückgabe auszuspülen. „Die wenigsten machen das.“ In den Pfandautomaten würden die Behälter aber geschreddert, wodurch der verbliebene Inhalt herausfließe. Die Automaten würden ohnehin täglich gereinigt, sagt Pellegrini. Unklar sei aber noch, ob der Wartungsintervall für das Mahlwerk der Automaten verkürzt werden müsse. Zwar seien auch Reste von Bier oder Limonaden nicht unproblematisch – verspritzte Milchprodukte aber noch schlimmer. „Unser Wunsch wäre, dass die Leute die Flaschen vernünftig ausspülen“, sagt Pellegrini.

Ähnlich wie Lars Pellegrini von Edeka Durasin, aber noch deutlich kritischer, äußert sich auf Anfrage die Röthemeier Handelsgesellschaft mbH, die mehrere Edeka-Märkte betreibt und in Aerzen aktuell einen weiteren Edeka-Supermarkt bauen lässt. Die erweiterte Pfandregelung berge für die Märkte „enorme hygienische und logistische Herausforderungen“, berichtet Geschäftsführer Manuel Sasse. „Denn die in den Getränkeflaschen und Milchgebinden enthaltenen Restflüssigkeiten sind Brutstätten für Keime, Schimmel und üblen Geruch. Die Kombination aus Milchsäure und anderen Rückständen wirkt darüber hinaus auch auf Insekten, Schaben und Schadnager anziehend.“

Geruchsbildung und Verklebungen in Pfandautomaten seien jetzt deutlich häufiger. Die Geräte würden stärker verschleißen und müssten häufiger gereinigt werden. Insgesamt werde mehr Personal benötigt, um dem größeren Leergutaufkommen und den gestiegenen Hygieneanforderungen Herr zu werden. Auch Sasse appelliert an Kunden, die Milch-Pfandflaschen vor Rückgabe gründlich auszuspülen.

Für Kunden habe die Ausweitung des Pfandgesetzes den Nachteil, dass es durch das erhöhte Leergutaufkommen an Automaten zu längeren Wartezeiten kommen könne. Trotz der genannten Schwierigkeiten hält Sasse die gesetzliche Neuregelung „aus ökologischen Gründen für nachvollziehbar“. „Denn so kann Müll in der Umwelt weiter reduziert und der Recyclingprozess unterstützt und die Verbraucher für das Thema Müllreduzierung sensibilisiert werden“, so das Unternehmen.