Hameln (mes). Es nimmt wenig Platz ein, hält die Luft sauber und die Fahrer in Schwung: Für den Verkehr in engen Städten ist das Fahrrad ideal. Allzu oft denken die Verkehrsplaner aber vor allem an die Autofahrer. Fahrradstraßen sind eine – noch seltene – Ausnahme. In Hameln sind bislang 164er-Ring, Sedemünder-, Karl-, Sprenger- und Scharnhorststraße ausgewiesene Fahrradstraßen. Hier genießen Radler Privilegien gegenüber Autofahrern. Ein weiteres ist jetzt auf dem 164er-Ring hinzugekommen: Ein neu aufgestelltes Schild verbietet Autofahrern Radler zu überholen.

„Als Verkehrsbehörde haben wir zu prüfen, ob die Anordnung eines Verkehrszeichens notwendig und sinnvoll ist“, sagt Stadt-Sprecherin Janine Herrmann auf Nachfrage von HALLO Sonntag. Im konkreten Fall könne das Überholen von „einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ nur dann verboten werden, wenn besondere örtliche Verhältnisse vorliegen – zum Beispiel bei gefahrenträchtigen Fahrbahnabschnitten, Engstellen sowie Gefälle, Kurven- und Steigungsstrecken.

„Im Sommer und Herbst 2020 sind im Stadtgebiet verschiedene Streckenabschnitte geprüft worden“, so Herrmann weiter. Eine Bewertung habe in einer Verkehrsbesprechung mit Polizei und den Straßenbaulastträgern stattgefunden. Der betreffende Teil des 164er-Rings sei ausgewählt worden, erstmalig im Stadtgebiet ein solches Überholverbot anzuordnen und das Schild aufstellen zu lassen. „In den nächsten Monaten wird die Situation beobachtet und abgeschätzt, ob sich die Verkehrssicherheit insoweit erhöhen lässt.“

Die StVO enthält seit April 2020 neue Verkehrszeichen zur Förderung des Radverkehrs. Dazu gehört der Grünpfeil für den Radverkehr, der Radschnellweg, die Fahrradzone und das Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Für das letztgenannte Überholverbot wurde das Verkehrszeichen 277.1 eingeführt. Es schreibt vor, dass für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen, zum Beispiel Radfahrern, verboten ist.