Hameln (sar). Die Lage ist derzeit entspannt, zumindest was das Angebot an Desinfektionsmitteln betrifft. Während der ersten Zeit der Pandemie habe das ganz anders ausgesehen, erinnert sich Apothekerin Ulrike Berz. Die Inhaberin der Raths-Apotheke in der Hamelner Altstadt berichtet, dass sie damals bei einem Likörhersteller große Mengen Desinfektionsmittel gekauft hat. „Wir haben die Zutaten und Materialien zur eigenen Herstellung gar nicht bestellen können, weil nichts auf dem Markt vorrätig war.“ Und: „Wir beliefern viele Altenheime, da mussten wir schnell handeln.“

Der Likörhersteller hatte seine Produktion kurzfristig umgestellt, das Mittel aus unterschiedlichen Zutaten und natürlich Alkohol hergestellt und in Flaschen abgefüllt. Apropos Alkohol: Laut der Apothekerkammer Niedersachsen können qualitativ hochwertige Handdesinfektionsmittel an ihrem Geruch erkannt werden. „Sie riechen deutlich nach ihren Hauptinhaltsstoffen, zum Beispiel nach den Alkoholen Isopropanol oder Ethanol. Charakteristisch ist zudem ein kühlendes Gefühl, das durch die Verdunstungskälte des Alkohols auf der Haut verursacht wird“, heißt es. Verbreite ein Präparat einen Chlorgeruch, enthalte es Natriumhypochlorit und dürfe nicht für die Hände eingesetzt werden.

Um die richtige Wirkung zu erzielen, müssten Handdesinfektionsmittel korrekt verwendet werden. Je nach Präparat sollte es im Alltag beispielsweise mindestens 30 Sekunden einwirken oder auch zwei Mal 30 Sekunden. Damit man eine ausreichende Menge nimmt, empfiehlt die Apothekerkammer Niedersachsen die eigene Hand als Maß: Die Kuhle der hohlen Hand sollte vollständig mit Lösung gefüllt sein. Beim Verreiben dürfen die Fingerzwischenräume, der Daumen, die Fingerkuppen und die Handgelenke nicht vergessen werden.

Bei der Desinfektion von Oberflächen kommen teilweise andere Wirkstoffe als bei der Händedesinfektion zum Einsatz. Allerdings: Das Robert-Koch-Institut (RKI) hält eine routinemäßige Flächendesinfektion außerhalb von Krankenhäusern, Laboren und Lebensmittelbetrieben auch während der aktuellen Pandemie für nicht erforderlich. Ausgenommen sei das häusliche Umfeld von Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, sowie von Personen, deren Ansteckungsrisiko beispielswiese wegen einer Krankheit, einer Immunschwäche oder einer Chemotherapie besonders hoch ist. Dabei sollte gewischt und nicht gesprüht werden. Eine sogenannte Scheuer-Wischdesinfektion mit Tuch und Desinfektionsmittel oder mit bereits getränkten Tüchern ist zum einen verträglicher und zum anderen laut RKI wirksamer als eine Sprühdesinfektion.

Wer sich unsicher ist, welches Mittel welchen Zweck erfüllt, kann sich in den Apotheken beraten lassen. „Dafür sind wir da“, sagt Ulrike Berz. „Wir haben uns gut bevorratet, auch mit Masken“, sagt die Hamelner Apothekerin. Denn die Situation am Anfang der Pandemie sei für sie und ihr Team alles andere als einfach gewesen.