Hameln-Pyrmont (mes). Jede Woche neue Risikogebiete: Inzwischen bleiben kaum noch Länder, für die das Auswärtige Amt nicht vor Urlaubsreisen warnt oder davon abrät. Wer in den Herbstferien verreist ist, wusste beim Start mitunter nicht, dass seine gewählte Destination im Laufe seines Urlaubs zum Risikogebiet erklärt wurde. Viele Reiserückkehrer sind verunsichert. Wie sollten sie sich also nach der Rückreise aus einem Risikogebiet verhalten? Was müssen sie beachten? HALLO holte sich die Antworten beim Landkreis Hameln-Pyrmont.

Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss sich auf direktem Wege in die häusliche Quarantäne in ihren eigenen vier Wänden begeben, gibt ein Landkreis-Sprecher Auskunft. „Isolieren Sie sich, bis Ihnen ein negativer Test vorliegt“, fügt er hinzu. Sofern Betroffene nicht bereits im Urlaubsland maximal 48 Stunden vor Einreise in Deutschland einen Test haben machen lassen, kontaktieren sie ihren Hausarzt für die Durchführung eines PCR-Tests – und das innerhalb von zehn Tagen nach Einreise. „Direkt nach der Einreise melden Sie sich zudem beim Gesundheitsamt. Sie können dafür das Formular für Reiserückkehrer nutzen und an corona@hameln-pyrmont.de senden. Alternativ kann auch unter (0 51 51) 903-55 66 eine Meldung per Telefon erfolgen“, so der Sprecher weiter. Am Telefon könne es je nach Anruferaufkommen allerdings zu Wartezeiten kommen.

Negative Befunde übermittelt der Hausarzt

Etwa 24 bis 48 Stunden nach dem Abstrich erhalten Betroffene negative Testergebnisse von ihrem Hausarzt, positive werden vom Gesundheitsamt telefonisch übermittelt. Wer die Corona-Warnapp auf seinem Handy hat, erhält hierüber gegebenenfalls sogar früher seine Ergebnisse. Ein negatives Ergebnis muss zeitnah beim Gesundheitsamt eingereicht werden. Übrigens: Wer nicht genau weiß, ob sein Reiseland aktuell ein Risikogebiet ist, kann sich auf der Seite des Robert-Koch-Institutes informieren.

Die Verantwortung für die Durchführung eines PCR-Tests liege bei den niedergelassenen Hausärzten, weiß der Landkreis-Sprecher. „Sollte Ihr Hausarzt selbst keinen Abstrich vornehmen, liegt ihm von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen eine Liste mit Praxen vor, die die Testungen durchführen“, fügt er hinzu. „Sie sollten zudem Ihren Auslandsaufenthalt belegen können. Ein solcher Nachweis kann über Boarding-Pässe, Bahntickets, Hotelrechnung oder ähnliches geschehen.“

Auch Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten dürfen sich testen lassen – und zwar kostenpflichtig bei ihrem jeweiligen Hausarzt.

Schummeln können Reisende, die aus Risikogebieten heimkehren, schlecht. Denn vor der direkten Einreise aus einem Risikogebiet mit dem Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus müssen sie sogenannte Aussteigekarten ausfüllen. Darauf werden auch Angaben zu Symptomen und zu einem durchgeführten Test gemacht. Die Aussteigekarten werden eingesammelt und können an die Gesundheitsbehörden am Wohnort beziehungsweise Zielort der Reisenden in Deutschland weitergegeben werden. Die lokalen Behörden führen dann Stichprobenkontrollen zur Überwachung der häuslichen Quarantäne durch.

Wer mit dem Auto oder mit dem Zug reist, wird grenznah durch die zuständigen Behörden stichprobenartig kontrolliert.

Wer sich nicht an die Vorgaben hält, verstößt gegen die Auflagen, was als Ordnungswidrigkeit nach dem entsprechenden Bußgeldkatalog für Niedersachsen gilt. Eine Missachtung, beispielsweise des Gebots der Absonderung in die häusliche Quarantäne nach einer Reise, kann mit bis zu 10 000 Euro geahndet werden. Bei Folgeverstößen oder dem gleichzeitigen Verstoß gegen mehrere Tatbestände kann eine Geldbuße mit bis zu 25 000 Euro festgesetzt werden. Eine Verschärfung des Bußgeldkataloges ist in Planung.