Hameln. Die Corona-Pandemie fordert viel Engagement und Durchhaltevermögen von uns allen. Besonders Eltern, die kleinere Kinder haben, sind betroffen. Nicht alle Kinder dürfen wieder in den Kindergarten oder die Krippe. Seit Freitag gibt es eine neue Verordnung der Landesregierung, in der geregelt ist, welche Kinder Anspruch auf Notbetreuung haben. Denn die Kitas im Hamelner Stadtgebiet bleiben bis auf Weiteres geschlossen.

Die Notbetreuung ist für Kinder gedacht, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist oder bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht. Auch für Kinder, die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig werden oder in besonderen Härtefällen können die Eltern einen Antrag auf Notbetreuung stellen. Der Antrag muss ab sofort nicht mehr beim Landkreis sondern direkt bei der Leitung des entsprechenden Kindergartens gestellt werden.

Natürlich müssen auch in den Kitas die erweiterten Hygienestandards eingehalten werden. Dazu zählt auch, dass nur bis zu 13 Mädchen und Jungen über drei Jahren gemeinsam betreut werden können. In Krippengruppen können bis zu acht Kinder betreut werden, in Gruppen für Schulkinder bis zu zehn Kinder.

Die Vorgaben des Landes sehen vor, dass die Betreuungskräfte nicht in mehreren Gruppen eingesetzt werden können. Dies schränkt die Anzahl der Gruppen erheblich ein.Die Einrichtungen tun ihr Bestes, um vielen Kindern ein Angebot machen zu können. Trotzdem wird das in einigen Einrichtungen möglicherweise nicht gelingen.

Laut jetzigem Stand ist beabsichtigt, dass die Notbetreuung zum 1. August ausläuft und dann, mit Beginn des neuen Kita-Jahres, wieder der Regelbetrieb startet.

Die Stadt Hameln bittet darum, die Betreuungszeit der Kinder auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. Die Eltern sollen weiterhin darauf achten, dass Kinder in der Notbetreuung die weiteren sozialen Kontakte zu beschränken. So können die Erzieherinnen und Erzieher und auch weitere Kinder in der Notbetreuung besser geschützt werden.

Seit Montag, 11. Mai, kann die Notbetreuung schrittweise auf eine Quote von 50 Prozent erhöht werden. Dieses Hochfahren kann nicht über Nacht geschehen. Neben der Umsetzung der notwendi­gen Hygienevorgaben bedeutet dies, dass in den Kindertagesstätten der Betrieb vorbereitet werden muss. Es müssen unter den neuen Rahmenbedingungen vor Ort konkrete Überlegungen angestellt werden, wie der Betrieb organisiert wird, sodass das hohe Gut des Infektionsschutzes gewahrt bleibt.

Weitere Informationen und genaue Regelungen gibt es auch auf der Homepage der Stadt Hameln (www.hameln.de) unter „Corona-Virus: Alles auf einen Blick“.