Hameln-Pyrmont. Da die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Hameln-Pyrmont seit letzter Woche Mittwoch (3. November) den fünften Werktag in Folge über dem Schwellenwert von 50 liegt, muss gemäß der seit dem 24. August gültigen Nds. Corona-Verordnung eine Allgemeinverfügung erlassen werden, mit der die Überschreitung festgestellt wird, ohne dass bereits die Warnstufe 1 vorliegt. Die Allgemeinverfügung zur Feststellung der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 tritt ab Mittwoch, 10. November, in Kraft und hat zur Folge, dass ab dann die sogenannte  3G-Regelung flächendeckend, auch im privaten Bereich, Anwendung findet.

Die 3G-Regelung beschränkt dabei den Zutritt zu Veranstaltungen und Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Leistungen in geschlossenen Räumen auf Geimpfte, Genesene und Getestete. Personen, die weder geimpft, genesen noch getestet sind, ist der Einlass zu den dort genannten Einrichtungen und die Inanspruchnahme der dort genannten Leistungen zu verwehren.

Die 3G-Regelung gilt ab dem 10. November auch für:

  • geplante private Feiern/Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 bis zu 1000 gleichzeitig anwesenden Teilnehmern
  • den Bereich der Innengastronomie
  • die Nutzung von Beherbergungsstätten
  • die Nutzung von für den Besucherverkehr zugänglichen, geschlossenen Räumen in Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen sowie in Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks
  • die Entgegennahme von körpernahen Dienstleistungen
  • die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen
  • Darüber hinaus sind die Betreiber der oben genannten Betriebe und Einrichtungen dazu verpflichtet, ihr Personal mindestens zweimal die Woche auf das Vorliegen des Corona-Virus-SARS-CoV-2 zu testen, wenn diese Personen weder geimpft noch genesen sind

 

Die 3G-Regelung gilt explizit nicht

  • für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen, die an einer medizinischen Studie teilnehmen und sich deshalb nicht impfen lassen dürfen, müssen ebenfalls ein negatives Testergebnis vorweisen, wobei für diese ein Selbsttest genügt (auch bei freiwilliger 2G-Regelung in der jeweiligen Einrichtung)
  • für religiöse Veranstaltungen
  • in Bezug auf durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen (zum Beispiel durch Vereinssatzung)
  • im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • für Versammlungen nach Art. 8 des Grundgesetzes
  • für Veranstaltungen und Sitzungen von kommunalen Vertretungen
  • für Mensen und Cafeterien und Kantinen, soweit diese Einrichtungen zur Versorgung der Betriebsangehörigen dienen
  • für Gastronomiebetriebe in Heimen und Einrichtungen des betreuten Wohnens sowie für Gastronomiebetriebe in Raststätten und Autohöfen an Bundesautobahnen
  • für Tafeln zur Versorgung bedürftiger Menschen

Die Allgemeinverfügung zur Feststellung der Überschreitung der 7-Tage- Inzidenz von 50 gilt zunächst bis auf Weiteres. Erst wenn die 7-Tage-Inzidenz fünf Werktage unter 50 liegt, kann der Landkreis Hameln-Pyrmont die Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 feststellen, sodass die oben genannten Schutzmaßnahmen wieder entfallen würden. Derzeit ist dies jedoch nicht zu erwarten, da die Inzidenz auch im Landkreis Hameln-Pyrmont stetig steigt.

„Sollten die landesweiten Leitindikatoren ‚Hospitalisierung‘ und/oder ‚Intensivbetten‘ in der kommenden Zeit weiter steigen, so könnte außerdem die Feststellung der Warnstufe 1 im Landkreis Hameln-Pyrmont notwendig werden. Wenn entsprechende Änderungen eintreten sollten,  werden wir auch darüber wieder rechtzeitig informieren“, erklärt Pressesprecherin Sandra Lummitsch.

Die neue Nds. Corona-Verordnung und alle seit dem 24. August geltenden Regelungen sind auf der Seite des Landes Niedersachsen zu finden: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont zur Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 mit Geltung ab Mittwoch (10. November 2021) ist hier zu finden:  2749_5873_1.PDF (hameln-pyrmont.de)