Hameln/Bad Pyrmont. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hameln hat heute im Eilverfahren eine Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Hameln beschlossen, heißt es aus dem Rathaus. Damit ist die Grundlage für eine Erstattung der Gebühren im Falle einer Schließung von Einrichtungen durch behördliche Verfügung, wie zum Beispiel jetzt zur Eindämmung des Corona-Virus, geschaffen. Das heißt auch, dass es eine Soforthilfe durch die Stundung der April-Gebühren für Eltern gibt.

Nach Abstimmung mit allen kreisangehörigen Bürgermeistern hat die Verwaltung der Stadt Hameln in dieser Woche dem Hamelner Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, Eltern die KiTa-Beiträge für den April zu stunden. Im Eilverfahren hat die Politik dieses Vorgehen heute einstimmig beschlossen und somit eine finanzielle Entlastung für die Eltern in dieser schwierigen Situation geschaffen. Die Stundung dürfte in etwa so hoch sein, wie der voraussichtliche Erstattungsbeitrag für den Zeitraum 16. März bis 18. April. Die Einrichtungsträger wurden entsprechend informiert.

Eltern müssen jedoch beachten, dass weiterhin die Zahlungspflicht für die März-Gebühren besteht.

Die Höhe des tatsächlichen Erstattungsbetrages wird erst nach Ende der Schließzeit auf formlosen Antrag ermittelt, da erst dann die genaue Anzahl der Schließtage feststeht. Die Erstattungsregelung gilt allerdings nur dann, wenn die Eltern keine Notgruppenbetreuung in Anspruch genommen haben. Es erfolgt eine Verrechnung der ausgesetzten Zahlungen mit den errechneten Erstattungsgebühren. Dies betrifft neben den Krippengebühren auch die Gebühren für Nachmittagsbetreuung, Hort und Sonderöffnungszeiten.

Auch die Stadt Bad Pyrmont erlässt Eltern für den Monat April die Kita-Gebühren.