Hameln. Die jährliche Ablesung aller Stadtwerke-Zähler steht an. Die persönliche Ablesung ab 16. November findet aufgrund der aktuellen Situation eingeschränkt statt – unter besonderen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen. Die Stadtwerke Hameln bieten ihren Kunden als zusätzlichen Service verschiedene Optionen zur Selbstablesung an. „Unsere Kundinnen und Kunden sind es gewohnt, dass unsere Ableser zu ihnen kommen – ob jährlich oder zumindest in einem regelmäßigen Turnus“, so Stadtwerke-Geschäftsführerin Susanne Treptow. „In der aktuellen Zeit wollen wir verantwortlich handeln und die Gesundheit unserer Mitarbeitenden sowie unserer Kundinnen und Kunden schützen – aus diesem Grund reduzieren wir den Umfang der persönlichen Ablesung deutlich, die selbstverständlich unter besonderen Hygienemaßnahmen stattfindet. Dafür bieten wir andere komfortable Wege zur Übermittlung der Zählerstande an.“

Als Schutzmaßnahmen dienen Masken, Einmal-Handschuhe und Desinfektionsmittel. Die Ableser sind – sowohl vorab als auch zwischendurch – getestet.

Wichtig:

  • Der Ableser muss nicht hereingelassen werden. In diesem Fall oder wenn ein Zähler aus anderen Gründen zur Ablesung nicht zugänglich war, senden die Stadtwerke eine Ablesekarte zu.
  • Aufgrund der besonderen Situation erhalten in diesem Jahr deutlich mehr Kunden von vornherein eine Ablesekarte.
  • Die Ablesekarten können entweder ausgefüllt portofrei zurückgesendet werden. Ein anderer komfortabler Weg führt über den QR-Code auf der Karte: Dieser wird einfach per Smartphone oder Tablet gescannt und schon landen die Kunden auf ihrer persönlichen Onlineseite des Stadtwerke-Ableseportals, wo sie die Zählerstände eingeben können.

Die Ableser der Stadtwerke können sich immer ausweisen. Sollten dennoch Zweifel bestehen, bestätigen die Stadtwerke gern auf telefonische Nachfrage die Legitimation des Ablesers. Die Ableser sind wochentags und samstags unterwegs.

Kunden der Stadtwerke Hameln profitieren für das gesamte Jahr 2020 von der Mehrwertsteuersenkung, da die Stadtwerke zum festen Stichtag 31. Dezember abrechnen – der an diesem Tag geltende Steuersatz fließt automatisch in die Jahresendabrechnung ein. „Wichtig ist daher auch, den Rückmeldetermin auf der Ablesekarte zu beachten“, so Natalie Schäfer, Leiterin Privatkundenservice. „Wenn uns die Verbrauchsdaten bis zum Stichtag vorliegen, können wir diese auch für die Jahresverbrauchsabrechnung verwenden. Fehlen die Daten, können wir die aktuellen Zählerstände nur schätzen. Schon jetzt bedanken wir uns deshalb bei allen für ihre Unterstützung!“