Hameln-Pyrmont (ul). Corona-Schnelltests sind jetzt von verschiedenen Herstellern auf dem Markt. Für wen könnten sie hilfreich sein, wer kann sie erwerben und wie sind sie anwendbar? HALLO hakt nach.

Grundsätzlich gibt es zweierlei Tests, wie die Pressesprecherin der Apothekenkammer Niedersachsen, Panagiota Fyssa, erläutert. Mit dem Antigentest kann die akute Erkrankung an Corona nachgewiesen werden. Dazu ist ein Abstrich im Mund-Nase-Raum erforderlich. Daneben gibt es Antikörpertests – also Bluttests, mit denen nachgewiesen werden kann, dass jemand an Corona erkrankt war.

„In der Regel sind Antikörper im Blut erst sieben bis 14 Tage nach Erkrankungsbeginn nachweisbar“, so Fyssa. Priorität haben sollten also Antigentestverfahren, weil sie die direkte aktuelle Infektion bestätigen und so helfen können, die Pandemie einzuschränken.

Wer dringend darauf wartet, sind die Mitarbeiter, Leiter, Bewohner und Besucher von Seniorenpflegeeinrichtungen. Kräfte wie Manuel Jösting, Pflegedienstleiter der Seniorenunterkunft Riepenblick. „Ich finde es traurig, dass Schnelltests bisher nicht genehmigt werden. Ich schicke meine Mitarbeiter nach Hause oder lasse sie gleich zuhause, wenn sie erste Anzeichen von Fieber oder Erkältung verspüren. Menschen, die im Pflegebereich arbeiten, werden bisher alle nicht getestet – das hilft keinem“, sagt Jösting.

„Schnelltests können und sollen ein Baustein in der nationalen Teststrategie werden“, bestätigt Mike Wonsikiewicz aus der Stabstelle für Öffentlichkeitsarbeit des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes. Doch er räumt ein: „Es gibt ungeklärte Fragen, beispielsweise wer die Tests durchführen oder wie und von wem das Ergebnis gemeldet werden soll. Bislang werden diese Tests in Niedersachsen nur vereinzelt angewendet. Das Land orientiert sich in Fragen zur Strategie an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, das an Konzepten zum Einsatz von Schnelltests arbeitet.“

Auch die Vorsitzende des Hamelner Apothekenvereins, Birgit Köpps-Padberg, weiß: „Es gibt keine einheitliche Lage. In Sachsen (und Berlin, Anmerkung der Redaktion) werden Schnelltests schon zugelassen.“ Sie sollten grundsätzlich ein Fall für Gesundheitsämter und Arztpraxen sein, denn es sei vernünftig, die Informationen wegen der Meldepflicht in einer Hand zu lassen.
Das Ärzteteam der Praxis am Posthof hat sich bei der Frage der Schnelltests mit den Experten des Hamelner Facharzt-Labors Nordlab beraten. So berichtet Dr. Axel Rojczyk, Vorsitzende des Ärztevereins: „Es gibt mittlerweile 20 Hersteller weltweit, die Antigen-Tests vermutlich massenweise auf den Markt bringen werden. Diese Tests heißen Antigen-Tests, weil sie Eiweißmaterial des Virus im Probenmaterial aus den Atemwegen nachweisen können. Die Tests kommen häufig im ’Point of Care‘-Format auf den Markt. Ihre Genauigkeit liegt unterhalb der Genauigkeit der Methode, die in den Labors angewendet werden, den sogenannten PCR-Tests. Aktuell wird in Studien die Qualität der Tests geprüft.“

Laut Dr. Axel Rojczyk können Antigen-Tests eine Ergänzung zu den PCR-Tests darstellen, immer dort, wo ein schnelles Ergebnis für eine Entscheidung wichtig ist. Im Moment könnten die Antigen-Tests zulasten der gesetzlichen Krankenkassen nur in Labors eingesetzt werden. Die Anwendung gehöre in die Hände von medizinischem Fachpersonal – immerhin sei das Probenmaterial möglicherweise infektiös. „Die Probenentnahme muss fachgerecht erfolgen und ein positives Ergebnis ist meldepflichtig.“

In einer aktuellen Stellungnahme des Bundesgesundheitsamtes heißt es: „Pflegeheime und Krankenhäuser sollen ab Mitte Oktober Antigen-Schnelltests großzügig nutzen, um Personal, Besucher sowie Patienten und Bewohner regelmäßig auf das Corona-Virus zu testen.“ Das ist Ziel einer geplanten Testverordnung. Schnelltests sollen für den Einsatz in medizinischen Einrichtungen erstattet werden. Das sind Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen oder Reha-Einrichtungen. Das Robert-Koch-Institut hat bestimmte Kriterien entwickelt.

Der Vorsitzende des Hamelner Ärztevereins empfiehlt grundsätzlich für alle, die jetzt nicht in den Genuss dieser Schnelltest kommen: Bei Verdacht auf eine Erkrankung mit Covid-19 zunächst telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt oder außerhalb der Praxis-Sprechzeiten mit dem ärztlichen Notfalldienst aufzunehmen. „Die Kollegen werden dann entscheiden, welche Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind.“ Darüber hinaus gebe es für Kontaktpersonen zu Infizierten klare Handlungsanweisungen des Robert-Koch-Instituts. In der Regel wird auch hier der Abstrich nach vorheriger Kontaktaufnahme über den Hausarzt geregelt. Bis zum Abstrich sollte man sich in häusliche Quarantäne begeben. Negative Ergebnisse liegen spätestens 24 Stunden nach dem Abstrich vor, positive Ergebnisse meist schon nach wenigen Stunden. Sie werden durch das Labor unmittelbar kommuniziert.