Hameln. Die Bürger in Hameln erhalten erneut Post aus dem Rathaus: Nachdem vor zwei Wochen die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl verschickt wurden, sind nun die Benachrichtigungen für die Bundestagswahl an der Reihe. Sie sind ebenfalls mit der Aufschrift „Wahlbenachrichtigung“ gekennzeichnet, allerdings auf weißem Papier gedruckt. Auch bei der Bundestagswahl können die Bürger entscheiden, ob sie ihre Stimmen persönlich in ihrem Wahllokal oder alternativ per Briefwahl abgeben wollen. Wer Briefwahlunterlagen beantragen möchte, kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und an die Stadt Hameln zurückschicken. Es genügt aber auch ein formloser schriftlicher Antrag per Brief oder per E-Mail, in dem der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.

Der Wahlschein kann auch wieder online über die Homepage der Stadt oder über einen QR-Code, der auf den Wahlbenachrichtigungen aufgedruckt ist, beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen gehen dann per Post an die Heimatadresse und können kostenfrei wieder zurückgesendet werden.

Bürger, die bis zum 4. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber der Auffassung sind, wahlberechtigt zu sein, sollten sich telefonisch oder per Mail im Wahlbüro melden. Wahlberechtigt in Hameln sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten hier leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Alle Wahlberechtigten, die am Stichtag 15. August in Hameln gemeldet waren, wurden automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt aufgenommen.

Umzüge innerhalb Hamelns bleiben unberücksichtigt

Wer noch vor dem 26. Juni nach Hameln gezogen ist, aber noch keine Gelegenheit hatte, sich im Bürgeramt anzumelden, kann sich telefonisch oder per Mail an das Wahlbüro wenden, um die Berechtigung zur Wahl zu klären. Wahlberechtigte, die zwischen dem 16. August und dem 5. September nach Hameln gezogen sind, bleiben im Wählerverzeichnis der ehemaligen Gemeinde und können dort Briefwahlunterlagen anfordern. Auf Antrag können sie aber auch in das Wählerverzeichnis der Stadt Hameln aufgenommen werden. Umzüge innerhalb Hamelns nach dem 15. August bleiben unberücksichtigt; hier bleibt die Wahlberechtigung für die alte Adresse bestehen.

Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich abholen oder gleich vor Ort wählen möchte, hat dazu ab Montag, 6. September, bis einschließlich Freitag, 24. September, im Hochzeitshaus (Osterstraße 3 in der Hamelner Fußgängerzone) die Möglichkeit. Die Öffnungszeiten: montags und dienstags von 8 bis 15 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr. Freitag, 24. September, ist das Briefwahlbüro im Hochzeitshaus bis 18 Uhr geöffnet.