Lügde. Die Stadt Lügde wird die Zufahrt zur höchsten lippischen Erhebung – dem Köterberg – schließen. Nach § 12 Absatz 2 der Coronaschutzverordnung in Verbindung mit § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes kann das Ordnungsamt generelle Betretungsverbote für bestimmte öffentliche Orte aussprechen. Das vergangene Wochenende hatte bereits gezeigt, so der Leiter des Fachbereichs Ordnung, Manfred Engel, dass in erheblichem Umfang Fahrzeuge den Köterberg angefahren haben und davon nicht wenige Besucher Abstandsvorschriften missachteten.

In den nächsten Tagen ist mit einer Wetterbesserung und ersten frühsommerlichen Temperaturen zu rechnen, sodass viele, insbesondere Motorradfahrer, den Köterberg als Ziel anfahren würden. Dies widerspricht der vom Land NRW erlassenen Verordnung zum Schutz gegen das Coronavirus, nach der Menschenansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich verboten sind. Deshalb wird die Zufahrt zum Köterberg für alle Fahrzeuge ab Freitag, 3., bis einschließlich Sonntag, 19. April, verboten. Der Köterberg wird also in dieser Zeit nur noch zu Fuß erreichbar sein.

Die Stadt Lügde bittet um Verständnis für diese Entscheidung und weist gleichzeitig darauf hin, dass die Einhaltung des Verbotes durch Kontrollen von Polizei und Ordnungsamt überwacht werden wird. Übrigens wird ein Verstoß mit einer nicht unerheblichen Geldbuße geahndet, für Zusammenkünfte oder Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen würden für jeden Beteiligten 200 Euro fällig. Auch die Gastronomie auf dem Gipfel ist in dieser Zeit geschlossen.