Hameln-Pyrmont. Am heutigen Freitag, 17. September, liegt der Leitindikator „Intensivbetten“  in Niedersachsen mit 5,3 Prozent den fünften Tag in Folge über dem Schwellenwert von 5 Prozent zur Feststellung der Warnstufe 1. Da auch der Leitindikator „Neuinfizierte“ in Hameln-Pyrmont seit längerer Zeit über dem entsprechenden  Schwellenwert von 35 (aktuell 71,3) liegt, müsste der Landkreis gemäß der derzeit gültigen Niedersächsischen Corona-Verordnung heute das  Erreichen der Warnstufe 1 mit einer Allgemeinverfügung feststellen.
Er wird jedoch davon absehen, eine Allgemeinverfügung zu erlassen. Die derzeit geltenden Regelungen bleiben damit bis auf Weiteres gültig.

Der Grund hierfür liegt in der vom Land angekündigten neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung, die ab Mittwoch, 22. September,
in Kraft treten soll. Gemäß dem derzeit vorliegenden Entwurf dieser neuen Verordnung soll die Feststellung der Warnstufe 1 dann nur noch erfolgen, wenn der Leitindikator „Hospitalisierung“ (nicht „Intensivbetten“) sowie ein weiterer Leitindikator den Schwellenwert fünf  aufeinanderfolgende Werktage überschreitet. Dies ist beim Leitindikator „Hospitalisierung“ derzeit nicht der Fall.

Dementsprechend würde nach derzeitigem Stand gemäß der neuen Corona-Verordnung ab dem 22. September im Landkreis Hameln-Pyrmont keine Warnstufe mehr gelten. Eine heute vom Landkreis Hameln-Pyrmont veröffentlichte Allgemeinverfügung wäre erst ab Sonntag, 19. September, gültig und würde somit nur wenige Tage gelten.

Auch entspricht die Feststellung der jetzigen Warnstufe 1 inhaltlich nicht mehr der „neuen“ Warnstufe 1. Damit würden sich die Corona-Regeln im Landkreis Hameln-Pyrmont innerhalb sehr kurzer Zeit mehrfach ändern. Aus diesen Gründen verzichtet der Landkreis auf eine Feststellung der Warnstufe 1. Ein mehrfacher Wechsel der Corona-Regeln im Landkreis innerhalb weniger Tage würde voraussichtlich zu einer Unsicherheit der geltenden Vorschriften bei den Bürgern führen.