Von Jens F. Meyer

Blaulichtmeldungen mit seltsamen Wortkreationen ereilen uns Journalisten plötzlicher als eine Magen-Darm-Grippe. Gestern auch: Eigentlich ging’s nur um einen Blechschaden auf einem Parkplatz, aber die Polizei wird nicht müde, in solchen Fällen von der Unfallörtlichkeit zu berichten. Unfallörtlichkeit klingt wie in die Hose gemacht.

Es ist nichts Falsches daran, ich spreche den Behörden vielmehr grundsätzlich meinen Dank für so viel Kreativität aus. Aus einem Ort eine Örtlichkeit zu machen, ist ultraschräg. Dagegen haut mich die oft in Ausschusssitzungen von Verwaltungsmitarbeitern gerne ins Gespräch gebrachte „Parkierungsfläche mit Lichtzeichenanlage“ (Parkplatz mit Ampel) schon lange nicht mehr aus den Schuhen. Wie langweilig ist das denn? Geht doch viel besser, hier, bitteschön – „nicht lebende Einfriedung“ bedeutet Zaun. Einfach nur Zaun. Und für Baum haben sie „raumübergreifendes Großgrün“ erfunden, während Unkraut als „Spontanvegetation“ schöngeredet wird. So viel Chuzpe hat nicht jeder. Über den „Gelegenheitsverkehr“ alias Taxi musste ich indes lange nachdenken …

Zusammengefasst würde ein Unfall mit Taxi auf einem verkrauteten Parkplatz mit Zaun, Ampel und Bäumen also bedeuten, dass eine von raumübergreifendem Großgrün und nicht lebender Einfriedung gesäumte Parkierungsfläche samt Lichtzeichenanlage und Spontanvegetation für einen Gelegenheitsverkehr zu einer Unfallörtlichkeit geworden ist. Sollte mich diese Meldung genauso jemals erreichen, gehe ich spontan in Ruhestand. Mehr kannste als Journalist nicht erreichen.