Hameln. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen sieht sich das Sana Klinikum Hameln-Pyrmont gezwungen, die Besuchsregelungen weiter einzuschränken. Nur in begründeten Ausnahmefällen sind Sonderregelungen möglich. Grundsätzlich sollten Krankenhausbesuche auf ein unabdingbares Minimum reduziert werden. Ab sofort beschränkt sich das Besuchsrecht auf einen Besucher pro Woche und eine halbe Stunde pro Tag. Dabei wird darauf geachtet, dass sich maximal ein Besucher im Patientenzimmer aufhält. Ganz wichtig ist, dass der Besucher keine grippeähnlichen Symptome, Fieber, eine Atemwegsinfektion oder eine neu aufgetretene Beeinträchtigung des Geruchs- und Geschmackssinns aufweist. Zudem sollte er in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu Covid-19-Erkrankten gehabt haben und auch nicht selbst Patient in einer stationären Gesundheitseinrichtung oder Bewohner einer Senioreneinrichtung gewesen sein. Besucher, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage außerhalb des Landkreises Hameln-Pyrmont aufgehalten haben, dürfen das Klinikum derzeit nicht betreten.

Patienten der Isolierstationen, also Covid-19-positive Patienten sowie Covid-19-Verdachtsfälle, sind von diesen Regelungen ausgenommen und dürfen aus Sicherheitsgründen weiterhin keinen Besuch empfangen. „Wir wissen, wie schwierig diese Einschränkung für Patienten und deren Angehörige ist. Aber wir ergreifen diese Maßnahmen aufgrund der ansteigenden Infektionszahlen, um eine unkontrollierte Einstreuung des SARS-CoV2-Virus in unser Haus zu reduzieren. Der Schutz unserer Mitarbeiter und Patienten hat oberste Priorität für uns“, so Dr. Andreas Schiebeler, Leitender Arzt der Abteilung für Hygiene und Infektionsprävention.

Grundsätzlich haben sich alle Besucher an die Hygieneregeln zu halten, also an das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder einer Alltagsmaske oder an Abstandsregelung und Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen des Krankenhauses und des Patientenzimmers. Das Tragen eines Visiers anstatt einer Maske ist nicht zulässig. Von jedem Besucher werden die Daten erfasst und die Besuchszeit mit Beginn und Ende dokumentiert. Ein entsprechendes Formular kann, um das Prozedere für die Angehörigen zu erleichtern, bereits im Vorfeld des Besuches auf der Homepage des Klinikums heruntergeladen und ausgefüllt mitgebracht werden. Es muss bei jedem Besuch neu ausgefüllt und/oder mitgebracht werden.

Angehörige, die stationär aufgenommenen Patienten persönliche Dinge vorbeibringen möchten, können diese jederzeit in einer beschrifteten Tasche zur Weiterleitung am Eingang abgeben. „Ausnahmen der strikten Besuchsregelung gibt es weiterhin in begründeten Fällen“, betont Dr. Schiebeler. Dazu zählen die Begleitung durch eine Bezugsperson zur Geburt, der Besuch von einer Person pro Tag nach Geburt des Kindes, die Begleitung durch Eltern in der Kinderklinik, der Besuch von Palliativpatienten nach vorheriger Absprache sowie die Begleitung von körperlich stark eingeschränkten Patienten durch eine Bezugsperson. Allerdings gelte auch für diese Ausnahmefälle: Maskenpflicht, Abstandsgebot und Händedesinfektion.

„Die Sorgen und Nöte der Angehörigen können wir gut verstehen, und auch, dass diese Einschränkungen in Einzelfällen schwer nachzuvollziehen sind. Sie sind aber notwendig, um die Sicherheit aller, der Angehörigen, Patienten und Mitarbeiter, gleichermaßen sicherzustellen. Grundsätzlich ist es uns sehr wichtig, regelmäßige Besuche der Patienten durch ihre Angehörigen zu ermöglichen. Wir werden daher versuchen, diese Limitierung wieder zu lockern, sobald dies möglich ist“, so Dr. Schiebeler.