Hameln. Die Stadtwerke Hameln Weserbergland warnen erneut alle Kunden im Versorgungsgebiet vor unlauterer Telefonwerbung und Haustürgeschäften, mit der Strom- oder Gaslieferverträge verkauft werden sollen. Mehrere Kunden meldeten sich bereits bei den Stadtwerken und schilderten das Auftreten unseriöser Anrufer unter einer Hamelner Telefonnummer und Werbern an der Haustür. In einigen geschilderten Fällen wird Kunden der Eindruck vermittelt, dass die „Energieberater“ in Kooperation mit den Stadtwerken stünden oder dass der Anrufer im Namen des Netzbetreibers oder Grundversorgers anrufe.

„Entgegen den Aussagen haben die anrufenden Unternehmen und Haustürwerber nichts mit den Stadtwerken zu tun! Seriöse Anbieter machen stets ein Angebot, das man in Ruhe prüfen kann, und überrumpeln ihr Gegenüber nicht mit offensichtlichen Falschaussagen“, so Ilka Albrecht, Pressesprecherin der Stadtwerke Hameln Weserbergland. „Auch viele weitere Aussagen, die im Laufe des Telefonats oder auch an der Haustür als Grund für einen Wechsel angeführt werden, entbehren meist jeglicher Grundlage.“

Vor allem verstoßen solche Telefonanrufe ohne vorheriges Einverständnis des Angerufenen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und sind daher unzulässig. Entsprechende Gerichtsurteile dazu liegen bereits vor. Ein Vertragsabschluss kann bereits erfolgen, wenn zum Beispiel lediglich Informationsmaterial angefordert wird, tatsächlich aber eine schriftliche Auftragsbestätigung zugeschickt wird.

Grundsätzlich sind solche Verträge tatsächlich gültig, es gilt allerdings eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Schnelles Reagieren ist daher notwendig. Widersprechen können Betroffene dem vermeintlichen Vertragsabschluss schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Eine Begründung ist nicht notwendig. Die Stadtwerke helfen den betroffenen Kunden auch gern mit einer Widerrufsvorlage weiter.

Unter folgendem Link können Beschwerden eingereicht werden: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/start.html