Weserbergland (ey/mes). Urlaub dient der Entspannung und dazu, die Akkus aufzufüllen. Wenig verwunderlich, dass die Planung in den Unternehmen jedes Jahr aufs Neue für Stress sorgt. Jetzt, da Oktober ist, schlagen die Wogen wieder hoch. Hauen und Stechen in Büros, Abteilungen, Werkstätten, Fabrikhallen. Fürs nächste Jahr muss ja gebucht werden. Rund um die Auszeit gibt’s aber manche Mär’. Dass Arbeitnehmer mit Kindern grundsätzlich immer Vorrang haben, in den Ferien ihren Urlaub nehmen zu dürfen, ist eine davon.

In der Tat findet sich in der aktuellen Rechtsprechung der Hinweis darauf, dass zwar schulpflichtige Kinder ein Grund sein können, den Urlaubswunsch dieser Arbeitnehmer vorrangig zu behandeln, aber auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Alter können eine Rolle spielen. Ganz wichtig: Hat ein kinderloser Arbeitnehmer mehrmals in den zurückliegenden Jahren aufgrund der anderen Kollegen seinen Urlaubswunsch nicht realisieren können, kann der Arbeitgeber ihn aufgrund dessen nun auch mal vorziehen. Alles eine Frage der Abwägung.

Grundlage aller Urlaubsregelungen ist aber zunächst einmal das Bundesurlaubsgesetz. Paragraf 7, Absatz 1 ist entscheidend: „Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.“ Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss den Urlaub genehmigen. Arbeitnehmer, die schon ihre Reise(n) buchen, bevor der Urlaub genehmigt worden ist, gehen insofern ein Risiko ein – das allerdings umso kleiner ist, je besser sie ihren Urlaub mit den Kollegen abstimmen. Na, dann los jetzt…

In der Tat ist die Sehnsucht nach einer Auszeit groß. Andrea Zielonka, Leiterin des TUI-Reisebüros am Markt in Hameln, verrät: „Wellness-Reisen oder Kurztrips nach Mallorca sind sehr beliebt. Angesagte Ziele für Brückentage ( 4 siehe „Zum Thema“ auf dieser Seite) sind auch ganz klassisch Städtereisen – hier steht gerade Dublin hoch im Kurs.“ Kein Wunder, ist doch die Hauptstadt Irlands ein lebendiges Museum der Geschichte, von mittelalterlichen Schlössern und Kathedralen bis hin zu den architektonischen Prachtbauten aus der Blütezeit des 18. Jahrhunderts.

Außerdem sagt man den Einheimischen nach, die besten Gastgeber zu sein, die man sich vorstellen kann, ein charismatischer Menschenschlag mit einer überzeugenden Seele und einladender Geselligkeit. Wohin die Reise sonst so geht? „Kultur- und Kurzreisen innerhalb von Europa setzen sich immer mehr durch. Auffällig ist aber auch, dass Flusskreuzfahrten beliebt sind. Ob Rhein, Elbe oder Donau: Viele buchen jetzt schon nicht nur für Frühling und Sommer, sondern auch Herbst und Winter kommenden Jahres“, sagt Michael Steuer, Organisator der DEWEZET-Leserreisen. Der Verlag hatte am vergangenen Sonntag eine Messe zu seinem Reiseangebot veranstaltet und erwartet mit der Veröffentlichung des gesamten Katalogs in dieser Wochenendausgabe einen Run in den kommenden Tagen. Michael Steuer: „Die Reiselust ist ungebrochen.“ Also dann: Schönen Urlaub allerseits!

Jetzt geschickt planen, dann hübsch entspannen. Quasi maximal freinehmen! – Es gibt im nächsten Jahr gute Möglichkeiten, Feiertage und Urlaubstage clever zu kombinieren, um viele freie Tage am Stück zu bekommen. Wer zum Beispiel um Ostern acht Urlaubstage nimmt, hat ganze 16 Tage am Stück frei! Alle Möglichkeiten im Überblick:

  • 2025 liegt Ostern zwischen dem 18. (Karfreitag) und 21. April (Ostermontag). Wer vom 14. bis 17. April Urlaub nimmt, bekommt dank der Feiertage mit vier Urlaubstagen zehn freie Tage heraus. Ebenfalls zehn freie Tage mit vier Urlaubstagen gibt es, wenn man diese vom 22. bis 25. April nimmt. Wer zusätzlich in der Folgewoche die drei Tage vom 28. bis 30. April sowie den 2. Mai freinimmt, kommt mit acht Urlaubstagen auf 17 freie Tage.
  • Der 1. Mai ist ein Donnerstag … und der Freitag dann ein Brückentag!
  • Christi Himmelfahrt (29. Mai) ist wie immer auch ein Donnerstag … nochmal ’ne prima Freitagsbrücke!
  • Himmelfahrt bis Pfingsten – bis zu zwölf Tage frei: Nach Himmelfahrt kommt Pfingsten – Sonntag, 8., und Montag, 9. Juni. Neun „Freie“ gibt es, wenn man sich vom 10. bis 13. vier Urlaubstage nimmt. Wer stattdessen den Brückentag nach Himmelfahrt sowie die Woche vor Pfingsten freinimmt, erhält mit sechs Urlaubstagen zwölf freie Tage.
  • Lange Wochenenden zum 3. und 31. Oktober: Sowohl der Tag der Deutschen Einheit als auch der Reformationstag fallen 2025 auf einen Freitag.
  • Weihnachten und Neujahr liegen günstig: Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage, in vielen Betrieben müssen Arbeitnehmer Urlaub einreichen. Beide Tage sind 2025 ein Mittwoch. Die Weihnachtsfeiertage fallen auf Donnerstag und Freitag und bescheren uns ein langes Wochenende. Auch der Neujahrstag am 1. Januar ist ein Donnerstag … schon ist wieder eine Freitagsbrücke in Sicht. Obacht aber: Dafür muss schon der Urlaub für 2026 genommen werden!