Erst am Samstag hatten sich alle Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Hameln-Pyrmont darauf verständigt, an der Stichwahl am 22. März wie geplant festzuhalten. Doch jetzt ist alles anders: Die inzwischen erfolgten Grenzschließungen und die drohenden weitergehenden Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens mit Schließung weiterer Einrichtungen führt zur Verschiebung der Stichwahl, die jetzt ausschließlich per Briefwahl stattfinden und am Sonntag, 5. Apirl ausgewertet werden soll! Eine Stimmabgabe in den Wahllokalen wird es am 05. April damit nicht geben.

Im Rahmen einer Eilentscheidung haben die stellvertretende Landrätin Ruth Leunig und der Erste Kreisrat Carsten Vetter die Verschiebung der Stichwahl möglich gemacht. „Damit“, so Pachnicke, „können eine Vielzahl von besorgten Wahlhelferinnen und Wahlhelfern von Ihrem Ehrenamt für die Landratswahl entbunden werden.“ Zugleich wird versucht, die Auszählung der Briefwahlstimmen am 5. April 2020 möglichst durch Bedienstete der Städte und Gemeinden durchführen zu lassen.

„Die Ermittlung der Ergebnisse sind selbstverständlich öffentlich“, betont der Kreiswahlleiter und bittet schon jetzt darum, „beim Besuch eines Briefwahlvorstandes die Hygieneregeln sowie die Einhaltung des Mindestabstandes von 75 cm dringend einzuhalten.“

Und so soll’s funktionieren: Alle Wahlberechtigten erhalten in der kommenden Woche, ab dem 23. März,  automatisch die persönlichen Briefwahlunterlagen von der jeweils zuständigen  Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung des Wohnortes. Hinweise zum Wählen per Briefwahl sind den Unterlagen beigefügt. Bei aufkommenden Fragen gibt das Wahlamt der Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung Auskunft. Auch auf der Homepage des Landkreises Hameln-Pyrmont sind ab 23.03.2020 ebenfalls Hinweise zum Wählen per Brief zu finden.

„Bitte achten Sie darauf, den Wahlschein zu unterschreiben, damit Ihre Stimmabgabe gültig ist. Der Stimmzettel kommt in einen blauen Umschlag. Der blaue Umschlag und der unterschriebene  Wahlschein werden dann in den gelben Wahlumschlag gesteckt, der wiederum per Post oder persönlich die Gemeindeverwaltung erreichen muss“, erklärt Pachnicke.

Für Wählerinnen und Wähler, die bereits per Briefwahl teilgenommen haben, behält die Stimmabgabe für die Stichwahl am 5. April weiterhin Gültigkeit und wird entsprechend berücksichtigt.