Hameln-Pyrmont (mes). Nach über einem Jahr Corona-Pandemie ist die Sehnsucht nach Urlaub groß. Ebenso wie die Unsicherheit und die Angst vor finanziellen und gesundheitlichen Risiken. Kann man trotz offizieller Reisewarnungen für das Zielland dort seinen Urlaub verbringen? Wie sieht es mit Stornierungsmöglichkeiten aus? Und wohin zieht es die Menschen im Landkreis Hameln-Pyrmont eigentlich?

Wohin es in diesem Jahr in den Urlaub geht, das wüssten normalerweise längst schon die meisten Verbraucher. In diesem Jahr ist die Unsicherheit groß, da noch nicht abzusehen ist, wo Urlaub aufgrund der Corona-Pandemie überhaupt möglich ist. Diejenigen, die sich für die Buchung einer Reise entscheiden, müssen flexibel sein und unter Umständen sogar um ihren Urlaub zittern, denn die Einreisebestimmungen in den Ländern können sich jederzeit ändern. Und so sind denn auch die Menschen im Weserbergland zurückhaltend, was ihre diesjährigen Urlaubspläne angeht. Das bestätigen Andrea Zielonka, Büroleiterin vom FIRST Reisebüro Hameln, und Guido Radtke, Inhaber von Mein Reisespezialist in der Wandelhalle in Bad Pyrmont.

Unübersichtliche Lage

„Unsere Kunden sind nach wie vor sehr vorsichtig“, teilt Andrea Zielonka ihren Eindruck mit. „Alle wollen wieder reisen, aber die Lage ist so unübersichtlich, dass Unsicherheit auf allen Kanälen herrscht“, meint sie. Auch in Bad Pyrmont sei es buchungstechnisch „sehr ruhig“, fügt Guido Radtke hinzu. „Normalerweise buchen die Leute drei bis sechs Monate im Voraus – jetzt sind es drei bis sechs Tage.“ In der aktuellen Situation sei eben „nichts planbar“.

Immerhin: Ein bisschen mehr Nachfrage als zu Beginn des Jahres sei mittlerweile da, berichtet Zielonka. Allerdings betreffe das keine Urlaubsreisen vor September. Ziele seien neben Deutschland das europäische Ausland. „Hier wissen die Leute, dass sie im Falle des Falles irgendwie zurückkommen. Das Thema Fernreisen ist hingegen ganz unübersichtlich.“ Andrea Zielonka führt das Beispiel Kanada an: „Wer dorthin reisen will, muss derzeit vorher drei Tage zu Hause in Quarantäne und nach Ankunft am Zielort noch einmal für zwei Wochen.“ Hinweis: Was aktuell in welchem Land gilt, steht in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts.

Aus vielen Gründen bleiben Urlauber also lieber im eigenen Land. Die Folge: „Die deutsche See ist im Sommer bereits voll“, sagt Guido Radtke. Es gebe kaum noch Verfügbarkeiten. „Wir können alle nur auf einen guten Herbst hoffen“, meint er.

Aber was, wenn die Sehnsucht nach einem Tapetenwechsel immer größer wird? Andrea Zielonka führt den Neustart von Ibiza und Formentera an. „Diese Inseln sind aktuell – neben Mallorca – kein Risikogebiet mehr, und das Wetter wird dort ab Mai wohl auch schöner sein als bei uns.“ So könne man dort ausgiebig Sonne tanken. Lediglich für die Rückreise sei ein Corona-Test verpflichtend – aber den würden die meisten Veranstalter für ihre Kunden organisieren.

Geänderte Konditionen

Apropos Reiseveranstalter: Diese reagieren mit einigen geänderten Konditionen auf die komplizierte Situation. „Viele haben beispielsweise Flex-Pakete eingeführt, die es dem Kunden ermöglichen, seine jeweilige Reise noch zwei bis drei Wochen vorher kostenlos stornieren oder umbuchen zu können – ohne Angabe von Gründen“, weiß Zielonka. Zuvor sei dieses Prozedere nur bei einer ausgesprochenen Reisewarnung möglich gewesen, die zwar einem Reiseverbot nicht gleichkommt, jedoch nach der Rückkehr Quarantäne erfordert.

Und welche Möglichkeiten haben Kreuzfahrer? „‘Mein Schiff‘ bietet weiterhin die sogenannten ‚Blauen Reisen‘ an“, also Kreuzfahrten ohne Landgänge, führt Andrea Zielonka an. Einige Kunden des FIRST Reisebüros hätten dieses Angebot in der Vergangenheit bereits wahrgenommen und seien ganz begeistert gewesen. Bleibt abzuwarten, welche Bedingungen die anderen Reedereien an ihre Gäste stellen. „NCL zum Beispiel (Norwegian Cruise Line) lässt keine Ungeimpften mehr an Bord“, berichtet Guido Radtke. „Aber ob das der richtige Weg ist?“

Wo auch immer die Reise – im doppelten Sinn – hingeht, eine Rücktrittsversicherung sollten Urlauber immer abschließen. Diese springt ein, wenn die Versicherten selbst krank geworden sind oder einen Unfall hatten und deswegen die Reise absagen müssen. Doch Vorsicht: Manche Anbieter schließen eine Covid-19-Erkrankung oder eine präventive Quarantäne als Rücktrittsgrund aus!