Hameln / Bad Pyrmont (ul). Bestattungen können deutlich teurer werden. Der Rat der Stadt Hameln entscheidet über die Friedhofsgebühren in seiner öffentlichen Sitzung am kommenden Mittwoch, 14. Dezember. Grund für den Kostendruck: Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine pflegeleichte Urnenbeisetzung. Auf den Friedhöfen wird weniger Platz für Gräber benötigt – Platz, der aber dennoch grünpflegerisch betreut werden muss. Friedhöfe gelten heute als Grünoasen mit kulturellem Wert, an deren Pflege sich die Steuerzahlen beteiligen.
Im Kern geht es darum, dass Friedhöfe auch als wertvoller Naturraum gelten. Dabei handelt es sich im Grunde um ein Dilemma: Nur noch die Hälfte der Fläche von Friedhöfen wird für Gräber gebraucht. Deshalb wird ein Teil der Kosten für Wegpflege und Baumschutz und Grünpflege auf alle Steuerzahler übertragen. Die Hamelner Stadtverwaltung schlägt den Ratspolitikern vor, diesen Anteil auf 29 Prozent der Gesamtkosten festzulegen. Über alle vorgeschlagenen Kosteneinzelheiten müssen die Ratsmitglieder am kommenden Mittwoch abstimmen.
Große Artenvielfalt bei Flora und Fauna
Argumentiert wird so: Friedhöfe gelten auch als Grünoasen, die die städtische Bebauung auflockern, sie haben wie der Deister-Friedhof eine parkähnliche Funktion oder wie der Friedhof am Wehl eine waldähnliche Funktion. Friedhöfe haben eine beruhigende Wirkung nicht nur für Trauernde, sondern gelten auch als Ruhezone für Erholungssuchende. Zugrunde liegt dieser These ein Positionspapier des Deutschen Städtetages zum Thema Grün in der Stadt und zur Sicherung der Zukunft von kommunalen Friedhöfen.
Heutzutage wird der ökologische Wert eines Friedhofes kalkuliert, der liegt zum Beispiel am Wehl durch seinen artenreichen Baumbestand bei 60 Prozent. Die dort gezählten 2400 Bäume bieten einen wertvollen Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Auch stadtklimatische Funktionen erfüllen die beiden großen Hamelner Friedhöfe, der an der Deisterstraße zu 40 Prozent, der am Wehl zu 25 Prozent. Der Deister-Friedhof hat einen historischen Wert kalkuliert auf 30 Prozent seiner Fläche. Der Friedhof am Wehl ist Ruhestätte von 1800 Kriegstoten. Friedhöfe bilden generell eine Säule der Erinnerungskultur und liefern Mahnung vor Krieg, einige Grabmale stehen unter Denkmalschutz.
Die Hamelner Stadtverwaltung wird dem Rat eine neue Gebührensatzung für Friedhöfe basierend auf der Kostenabrechnung vom vergangenen Jahr 2021 zur Entscheidung vorlegen. Eine Deckung der Kosten in Höhe von 92,02 Prozent liegt laut Verwaltungsvorlage „im Zielbereich“. Kalkuliert werden in der neuen Vorlage der Friedhofsatzung fünf Prozent höhere Strom- und Heizungskosten und 1,35 Prozent höhere Personalkosten. Für die Kalkulation der kommenden drei Jahre wurde ein erhöhter Preisindex in Höhe von 5 Prozent und nicht wie bisher von 2 Prozent angenommen, um die Inflationsrate abzudecken.
Sollten die Ratsmitglieder in Hameln den Vorschlägen der Verwaltung zustimmen, so steigt die Gebühr für ein Reihengrab Erde (25 Jahre Liegezeit) auf Hamelner Friedhöfen von bisher 1970 Euro auf 2135 Euro. Das Rasenreihengrab Erde steigt von 2620 Euro auf 2950 Euro. Ein Kinderreihengrab kostete bisher 350 Euro, künftig könnten 400 Euro erhoben werden. Ein Urnenwahlgrab Lage A gab es bisher für 1280 Euro künftig sollen 1325 Euro dafür erhoben werden; Lage B stiege von 1420 auf künftig 1500 Euro. Ein Urnen-Reihengrab kostet bisher 1170 Euro, künftig sollen zehn Euro mehr verlangt werden. Für ein anonymes Urnen-Rasenreihengrab wurden bisher 1350 Euro verlangt, künftig nur noch 1210 Euro. Ein Urnen-Baumgrab gab es bisher für 1790 Euro, künftig sollen dafür 2425 Euro verlangt werden. Ein Doppel-Rasengrab Urne kostet bisher 1640 Euro, das wird künftig – wenn der Rat zustimmt – für 1400 Euro angeboten. Vor drei Jahren wurde die Friedhofssatzung das letzte Mal angepasst. Das entspricht der gesetzlichen Vorlage des niedersächsischen Kommunalabgaben-Gesetzes (NKAG). Es handelt sich um folgende Friedhöfe der Stadt Hameln: Am Wehl, Deisterstraße auch Militärfriedhof Deisterstraße, Am Schecken (Afferde), Halvestorf, Hastenbeck, Haverbeck, Hilligsfeld, Klein Berkel, Wehrbergen und Welliehausen.
Zum Vergleich: In Bad Pyrmont zahlt man für eine Reihengrabstelle mit Sarg, die 30 Jahre vorgehalten wird, 1232 Euro. Ein Urnenplatz ist für 589,49 Euro erhältlich und gilt 20 Jahre, für anonyme Urnengrabstätten werden 647,52 Euro verlangt. Urnengrabstellen in Nischen kosten 879,62 Euro und teilanonyme Urnengräber 705,55 Euro. Für eine Urnenbeisetzung in eine bestehende Grabstätte werden in Pyrmont 357,39 Euro verlangt. Hinzu kommt die Beisetzungsgebühr für die Aushebung und Schließen der Grabstätte seitens der Stadt (Sarg 1108,21 Euro, Urne 108,86 Euro, Kindergrab 353,41 Euro).