Hameln-Pyrmont (mes). Im Notfall muss es schnell gehen: Wer Krankenwagen, Notarzt oder Feuerwehr braucht, soll den Notruf wählen. Aber wann ist das wirklich nötig? Und welche Nummer ist die richtige?

Wer eine Notrufnummer bewusst wählt, ohne dass ein Notfall vorliegt, macht sich strafbar. In diesem Fall kann es sogar sein, dass derjenige, der den Notruf missbraucht hat, die Einsatzkosten tragen muss. Die Zahl missbräuchlicher Notrufe ist in Niedersachsen deutlich gestiegen. Das geht aus der Kriminalitätsstatistik für 2016 hervor. Waren es 2015 noch 569 Fälle, so stieg die Zahl 2016 auf 640 Fälle, ein Zuwachs um rund 12,5 Prozent. Auch im Landkreis Hameln-Pyrmont steigt die Anzahl von Notrufen, weiß Kay Leinemann, wenn er auch keine Zahlen nennen kann. Der Leiter der Kooperativen Regionalleitstelle Weserbergland merkt an, dass zahlreiche Menschen immer hilfloser werden. Und dann handelten sie nach dem Motto: „Ich mache mein Problem zu dem eines Anderen“, sagt er. Oder sie machen sich einen Scherz daraus, die Notrufnummer zu wählen – und andere Menschen, die wirklich in Not geraten sind, mitunter zu gefährden. 2018 gab es 13 solcher Fälle im Landkreis, teilt Polizeioberkommissarin Stephanie Heineking-Kutschera, zuständig für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden, auf Nachfrage von Hallo Mittwoch mit.

Wenn aus Spaß Ernst wird

Es sollte klar sein: Die Notruf-Nummer 112 ist für akute Notfälle bestimmt. Wenn ein Unfall passiert, ein Feuer ausgebrochen ist oder sich ein Mensch in einer möglicherweise sogar lebensbedrohlichen Notlage befindet, sind über den Notruf 112 Feuerwehr und Rettungsdienst zu erreichen. Der Missbrauch von Notrufen stellt eine Straftat nach § 145 StGB dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet, gibt Stephanie Heineking-Kutschera Auskunft. Aber: „Grundsätzlich wird niemand angezeigt, der aus reiner Unwissenheit oder Unsicherheit den Notruf wählt“, fügt sie hinzu. Und das komme sogar ziemlich häufig vor, dass Bürger den Notruf wählen, meint sie.

„Dann werden sie in der Regel freundlich drauf hingewiesen, bitte über Amt erneut anzurufen. Missbrauch von Notrufen wird dann eingeleitet, wenn sich jemand einen Spaß macht und den Notruf wählt und dann einen Sachverhalt vorgibt, der nicht zutrifft. Wodurch also ein Polizeieinsatz ausgelöst wird.“
Stephanie Heineking-Kutschera

Die 112 sollte zur Sicherheit auch dann gewählt werden, wenn noch unklar ist, ob der Zustand eines Verletzten lebensbedrohlich ist oder werden könnte. Ein Notfall-Experte nimmt den Anruf an und entscheidet auf Basis der Schilderungen, ob auch ein Notarzt mitfährt. Ein Rettungswagen wird aber fast immer zum Einsatz geschickt. „Das weiß auch eine bestimmte Klientel, die den Rettungswagen gern in Anspruch nimmt“, räumt Kay Leinemann ein. Viele dächten, wenn sie mit einem Rettungswagen in die Notaufnahme gebracht werden, würden sie umgehend behandelt. Ein Irrglaube. Denn handelt es sich nicht um eine lebensbedrohliche Situation, müssen die Betroffenen genau so lange warten als wären sie zu Fuß ins Krankenhaus gekommen, sagt Leinemann.

Ist ein medizinischer Notfall zwar dringend, aber nicht lebensbedrohlich, hilft die Notfall-Nummer 116117; hierunter ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zu erreichen. Die Experten der Anrufzentrale verweisen an Bereitschaftspraxen in der Nähe des Wohnortes weiter. In diesen Fällen ist ein Anruf unter 116 117 geboten: Migräne, Hexenschuss, Mandelentzündung, schwere Erkältungskrankheiten, schweres Erbrechen oder Durchfall, grippale Infekte mit Fieber und Schmerzen, Infektionen von Hals, Nase oder Ohren. Der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 versorgt sowohl Kassen- als auch Privatpatienten. Die Kosten werden übernommen.

Im Verdachtsfall einer Vergiftung gibt es in den Bundesländern mehrere regionale Zentren, in denen Patienten rund um die Uhr anrufen können. Ist die Situation lebensbedrohlich, sollte unbedingt sofort der Notruf unter 112 gewählt werden. Ansonsten gibt es für die Regionen in Deutschland Giftnotruf-Nummern – für Niedersachsen ist das die (0551) 19240, in Nordrhein-Westfalen die (0228) 19240.

Übrigens: Ob Betroffene in einem echten Notfall die 112 oder die 110 wählen, ist nicht entscheidend. Der Anruf wird von der jeweiligen Zentrale an die richtige Stelle weitergeleitet.