Hameln-Pyrmont (ul). Sie gelten als Fluch und Segen gleichermaßen und gehören in den Metropolen schon zum gewohnten Verkehrsmittel. Dort sieht man E-Scooter in grellen Leuchtfarben, oft wild abgestellt auf Fußwegen. An Straßenkreuzungen, Zebrastreifen und Fahrradwegen flitzen sie kaum hörbar an Fußgängern vorbei – auch in den Städten und Gemeinden der Region. Ein elegantes Fortbewegungsmittel, fürwahr. Aber auch eines, das für Diskussionen sorgt. Der Sicherheit wegen.
Fest steht: Das Fahren mit E-Scootern ist auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen untersagt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Sofern vorhanden, sind mit E-Scootern Radwege zu nutzen. Fehle der Radweg, müsse der E-Scooter in der Tat auf der Straße gefahren werden.
Im Zuständigkeitsbereich der PI Hameln-Pyrmont/Holzminden gab es bereits Unfälle mit E-Scootern. „Als einen Unfallschwerpunkt können wir die E-Scooter bislang nicht sehen“, sagt Marvin Klaß von der örtlichen Pressestelle der Polizei. Und er ergänzt: „Aus unserer Sicht liegen die Hauptprobleme im Zusammenhang mit E-Scootern im Bereich des Fahrens unter Alkoholeinfluss und noch dazu in puncto Fahren ohne Versicherung. Denn was viele nicht wissen: Für die ordnungsgemäße Nutzung eines E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr bedarf es einer Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamts sowie einer gültigen Kfz-Pflichtversicherung!“
Für die Betriebserlaubnis müsse der E-Scooter den technischen Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (zum Beispiel maximal 20 km/h, zwei Bremsen, eine Klingel, Licht) entsprechen. Beim Verkauf werde dies oftmals durch den Zusatz „für den Straßenverkehr zugelassen“ verdeutlicht. Das Bestehen eines Versicherungsschutzes müsse durch eine Versicherungsplakette am E-Scooter nachgewiesen werden. Die Kennzeichen sind jährlich bis zum 1. März zu erneuern.
Bei E-Scootern gelten übrigens dieselben Promillegrenzen und Regelungen in Bezug zu Betäubungsmitteln, wie bei allen anderen Kraftfahrzeugen. Bereits ab 0,3 Promille (relative Fahruntüchtigkeit) kann man sich strafbar machen, sofern Fahrauffälligkeiten vorliegen. Liegen keine Fahrauffälligkeiten vor, so liegt die Promillegrenze im Ordnungswidrigkeitenbereich bei 0,5 Promille und im Straftatenbereich bei 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit). Bis 21 Jahre gilt zudem die Promillegrenze von 0,0. Dies sollten besonders junge Menschen wissen, weil das Führen von E-Scootern bereits ab 14 Jahren ohne Fahrerlaubnis möglich ist und ein Verstoß gegen diese Vorschriften Einfluss auf eine spätere Erteilung einer Fahrerlaubnis haben kann.
Führt jemand einen E-Scooter unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, so wird eine Ordnungswidrigkeit oder im Falle von vorliegenden Fahrauffälligkeiten eine Straftat begangen.
Wie auch beim Fahrradfahren empfiehlt die Polizei, einen Fahrradhelm zu tragen. Pflicht ist er nicht. Zudem sollte vor der ersten Nutzung eines ordnungsgemäßen Rollers das Fahren in einer sicheren Umgebung geübt werden. Hierzu zählt auch das Halten des Gleichgewichts beim Anzeigen der Fahrtrichtung durch Handzeichen oder die Durchführung einer Gefahrenbremsung.
Die Bad Pyrmont Tourismus GmbH verleiht keine E-Scooter, wie die Geschäftsführerin Annemarie Rüter sagt. E-Scooter können aber in der Brunnenstraße im Fahrradladen 32 Grad von Jennifer Wienecke ausgeliehen oder auch erworben werden. Auch hier geht in Sachen Scooter nichts ohne bestimmte Regelungen. Es ist zum Beispiel nicht erlaubt, damit durch den Kurpark oder die Fußgängerzone zu fahren. „Weil die Nutzungsdichte von diesen Gefährten in Bad Pyrmont noch sehr gering ist, gab es bislang kein Konfliktpotenzial“, sagt Annemarie Rüter.
Auch Host Mahler, Vorsitzender des ADFC Weserbergland, sieht bisher kein Problem mit E-Scootern in Hameln. Vorteil sei, dass es hier keine großen Verleiher wie in den Metropolen gebe. Eigentümer kümmern sich um ihren Roller, während geliehene Roller in Metropolen oft kreuz und quer auf Fußwegen abgestellt werden.