Hamen-Pyrmont / Hannover. Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat heute gemeinsam mit Polizeipräsidentin Christiana Berg in Hannover den neuen elektronischen Dienstausweis (eDA) für die Polizei Niedersachsen vorgestellt. Die rund 23.500 Mitarbeitenden der Polizei Niedersachsen verfügen damit ab sofort über ein zeitgemäßes Ausweisdokument im handlichen Scheckkartenformat. Es löst nach über 34 Jahren Nutzungsdauer den bisherigen grünen Dienstausweis ab.

Innenminister Pistorius sagte bei der Vorstellung: „In den vergangenen Jahren haben wir viel in die Ausstattung und die Digitalisierung unserer Polizei investiert. Das über 30 Jahre alte Papierdokument ohne besondere Sicherheitsmerkmale und praktische Zusatzfunktionen passten nicht mehr nicht mehr in das Bild einer modern und bürgernah ausgerichteten Polizei. Mit dem sogenannten eDA verfügt die Polizei in Niedersachsen jetzt über ein modernes, kompaktes und insbesondere fälschungssicheres Ausweisdokument.“

Egal ob Beamter im Polizeivollzug, Mitarbeitende in der Polizeiverwaltung oder Beschäftigte im Tarifbereich: Künftig legitimieren sich alle Mitarbeitenden in der Polizei Niedersachsen mit dem eDA. Auf dem Dokument selbst wird lediglich noch zwischen „Polizeivollzug“ und „Polizeiverwaltung“ unterschieden. „Damit endet die Zeit der verschiedenen Ausweise und es wird klar: Die Inhaberin oder der Inhaber weist sich künftig einheitlich als Angehörige oder Angehöriger der Polizei Niedersachsen aus“, so der Innenminister.

Verschiedene Details sorgen für ein hohes Maß an Fälschungssicherheit und weisen auf den ersten Blick auf die Echtheit des Dokumentes hin. Dazu gehören auf der Vorderseite neben einem Lichtbild und dem Namen des Inhabers fünf Hologramme, die das Wappen Niedersachsens zeigen, das je nach Kippwinkel sichtbar wird. Auf der Vorderseite befindet sich auch eine geografische Abbildung mit den Umrissen Niedersachsens, die je nach Lichteinfall zwischen blau und violett changiert. Sogenannte Guillochen, die aus verschlungenen, ununterbrochenen und nach geometrischen Gesetzmäßigkeiten aufgebauten Linien bestehen, und zusätzlich feine Linienmuster erschweren eine widerrechtliche Reproduktion oder gar das Verfälschen des eDA.

Die sogenannte Kriminaldienstmarke behält ihre Gültigkeit und kann, ergänzend zum eDA, von den dafür legitimierten Beamten weiter zu Ausweiszwecken vorgezeigt werden. Sie gilt allerdings nicht als Ersatz.