Lügde. Photovoltaik auf den Dächern der Ackerbürgerhäuser in Lügdes historischer Altstadt? Bislang ein Tabu, weil die vergleichsweise umweltfreundliche Energiegewinnung aus Sonnenlicht als unvereinbar mit dem Denkmalschutz gilt. Nach Überzeugung der Puristen würden PV-Anlagen das „schöne ruhige Bild der geschlossenen roten Dachflächen“ stören, so Lügdes Bauamtsleiter Gregor Günnewich. Doch die Zeiten ändern sich. „Die Verwaltung überlegt, wie wir die Abwägung von baukulturellem Erbe und Energiegewinnung sowie Stromerzeugung hinkriegen“, sagt Lügdes Bürgermeister Torben Blome.

Bundesverfassungsgericht sieht Klimaschutz als wichtig an

Das derzeit noch geltende Tabu dürfte sich ohnehin nicht mehr lange aufrechthalten lassen. Denn das Bundesverfassungsgericht beurteilt den Klimaschutz mittlerweile als einen Belang von Verfassungsrang. Das heißt: Wenn Hauseigentümer PV-Anlagen auf ihrem Dach installieren wollen, könnte im Fall einer Auseinandersetzung vor Gericht der Denkmalschutz das Nachsehen haben. In Lügde haben aktuell allerdings die Freien Wähler (FWG) den Stein ins Rollen gebracht. Bereits zwei Monate vor dem Karlsruher Beschluss beantragten sie im März, die Lügder Gestaltungssatzung zu ändern und künftig Photovoltaik- und Solaranlagen auch auf Lügdes Altstadt zu erlauben (wir berichteten).

Jetzt ist die Lokalpolitik am Zug. Sie muss über die Konditionen beraten. Denn es gibt mehrere Möglichkeiten für künftige Regeln. Die Stadtverwaltung könnte sich zum Beispiel vorstellen, 25 Prozent einer jeden Dachfläche für PV-Installationen freizugeben. Und die Denkmalpflege ist mittlerweile offener geworden. Gleichwohl plädiere der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) bei der Abwägung zwischen Energiegewinnung und Denkmalschutz für Einzelfallentscheidungen.