Hameln-Pyrmont (ey). Wo 100 km/h erlaubt sind, wurde in der Gemarkung Hachmühlen ein Verkehrsteilnehmer mit 186 km/h auf der Bundesstraße 217 geblitzt. Es war im vergangenen Jahr die negative Krönung der Raserei in Hameln-Pyrmont, amtlich festgestellt durch die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung des Landkreises. Über 70 km/h zu schnell? Bedeutete für den Geblitzten: 700 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. Und was kommt in diesem Jahr grundsätzlich Neues auf die Autofahrer zu?

Zunächst nichts Neues am Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen, der für 2023 und 2024 Bußgelder in Höhe zwischen 20 und 800 Euro sowie Fahrverbote bis drei Monate vorsieht. Die Abschreckung der „Strafen“ scheint relativ zu sein: Laut Sandra Lummitsch, Sprecherin des Landkreises Hameln-Pyrmont, seien im Laufe des zurückliegenden Jahres nicht weniger als 29.604 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt worden. Was für die allgemeine Verkehrssicherheit schlecht ist, bescherte der Kreisbehörde Einnahmen in Höhe von nahezu 1,5 Millionen Euro. Das aber sind ja nur die Erwischten; die Zahl der Raser und zu schnell Fahrenden liegt weitaus höher. Gerade vor diesem Hintergrund sollte jedem Verkehrsteilnehmer klar sein, dass die alte Regel, sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten, auch gleichzeitig immer wieder als neu und aktuell empfunden werden sollte.

Aber das vor uns liegende Jahr bringt auch Neuigkeiten für Verkehrsteilnehmer, die nichts mit dem Tempo zu tun haben. Die wichtigsten:

  • Förderung für E-Autos fällt weg: 3000 Euro betrug zuletzt die Förderung beim Kauf eines E-Autos. Diese Umweltprämie fällt aufgrund des Sparzwanges der Bundesregierung nun komplett weg. Das Einreichen von neuen Anträgen ist bereits seit dem 18. Dezember 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nicht mehr möglich. Kleiner Trost: Manche Autohersteller haben sich dazu entschieden, die Auszahlung der E-Auto-Förderung selbst zu übernehmen.
  • Verbot von M+S-Reifen: Für Wenigfahrer waren Allwetterreifen immer eine runde Sache, weil sie sowohl im Sommer als auch im Winter ausreichen. Ab Oktober 2024 sind bei winterlichen Verhältnissen allerdings nur noch Reifen mit Alpine-Symbol (Schneeflocke) zulässig. Die rechtlich ungeschützte M+S-Kennzeichnung reicht dann nicht mehr aus! Bei Verstößen: Bußgeld bis 120 Euro, bei Unfällen dürfte die Versicherung vermutlich „nein“ sagen.
  • Assistenz ist Pflicht: Potenzielle Käufer von Neuwagen sollten wissen, dass Hersteller ab Juli alle Neuwagen serienmäßig mit einer Vielzahl von Assistenzsystemen ausgestattet haben müssen. Notbremsassistent, Notfall-Spurhalter oder Müdigkeitswarner sowie eine Blackbox mit Datenspeicher zählen zu den wichtigsten dieser Komponenten.
  • EU-Führerschein: Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis 19. Januar ihren Führerschein in das EU-Dokument umgetauscht haben. Für Geburtsjahrgänge 1971 oder später gilt, dass der Umtausch bis 19. Januar 2025 vollzogen sein muss. Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Die Länder können in Ausnahmefällen von einer Geldbuße absehen.
  • Die Farben der Plakette: Wer eine grüne „TÜV“-Plakette auf dem Kennzeichen hat, muss 2024 zur Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO. Nach erfolgreicher Prüfung gibt es eine blaue Plakette. Das Fahrzeug muss dann 2026 wieder vorgeführt werden. Für Neufahrzeuge (Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen) gilt eine Drei-Jahres-Frist (gelbe Plakette).
  • Kfz-Versicherung: Mit Beginn des Jahres haben sich die Typklasseneinstufungen für die Kfz-Versicherung geändert. Rund 13 Millionen Autofahrer sind laut Fachmagazin auto motor & sport betroffen. Für über 7,4 Mio. gelten höhere Einstufungen, 5,4 Mio. Fahrer profitieren von besseren Typklassen.
  • Auf Reise: Die neuen Vignetten für Österreich (2024 in Gelb) gelten bis Januar 2025. Der Preis für die Jahresvignette beträgt derzeit 96,40 Euro für Pkw und 38,20 Euro für Motorräder. Die Zwei-Monats-Vignette kostet 28,90 Euro für Pkw, die Zehn-Tages-Vignette liegt bei 11,50 Euro für Pkw. Neu ist eine Tagesvignette für 8,60 Euro. Für die Schweiz müssen Autofahrer ebenfalls eine Jahres-Vignette vorweisen. Seit August 2023 gibt es zudem eine digitale Vignette (40 Schweizer Franken).
  • Euro 5+ – neue Abgasnorm für Motorräder: Für Motorräder wird die Zulassungsvorschrift leicht verschärft. Aus Euro 5 wird Euro 5+. Es geht vorrangig um Detailänderungen an der bestehenden Vorschrift Euro 5. So muss etwa die Haltbarkeit der Abgasreinigung auf der Straße nachgewiesen werden. Die neue „Euro 5+“ gilt ab 1. Januar 2024 für neu typgenehmigte Modelle. Für die Erstzulassung neuer Motorräder wird diese ab 1. Januar 2025 verbindlich. „Euro 5“-Motorräder sind somit nur noch bis zum 31. Dezember 2024 erstzulassungsfähig. Für eine begrenzte Anzahl an Lagerfahrzeugen können die Hersteller eine Ausnahmegenehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen, mit der eine Zulassung dann noch bis 31. Dezember 2026 zulässig ist.