Von Jens F. Meyer
Mist, ich dachte, dieser Kelch zieht an mir vorüber, weil auch nach exakt sechs Wochen kein Schreiben mich erreichte. Nach sechs Wochen und einem Tag dann aber doch. Drin steht: „(…) um 08.05 Uhr in 066.3 Wuppertal, BAB 1, KM 365,900 …“ Und weiter im nächsten Absatz: „(…) überschritten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach Toleranzabzug um 11 km/h.“ Erwischt!
Ich weiß, dass ein Lottogewinner im Herbst zusammen mit dem Papst und seiner Tochter eine Herrenboutique in Wuppertal eröffnet. Ich weiß aber nicht, wie mir das hier passieren konnte, zumal ich auf dem Foto des Zeugenfragebogens – ich fühle mich wie ein Schwerverbrecher – aussehe wie meine Schwiegermutter. Ich werde es ihr mitteilen und fragen, ob sie das Verwarnungsgeld in Höhe von 40 Euro übernimmt.
Grundsätzlich allerdings möchte ich der Behörde in Wuppertal meine Grüße ausrichten mit dem Hinweis, dass sie sich doch an meiner Schnelligkeit auch mal ein Beispiel nehmen möge. Sie hat sechs Wochen und einen Tag gebraucht, um mich auf das Vergehen hinzuweisen. Ist ’ne lange Zeit. Zeit, die sie dem mündigen Raserlein übrigens nicht zugesteht: Innerhalb von sieben Tagen muss die Kohle aufs Wuppertaler Stadt-Konto überwiesen werden. Ich könnte hier jetzt noch so viel Schönes schreiben, fühle mich aber irgendwie gehetzt. Schönes Wochenende.