Hameln-Pyrmont (ey). Die Anleinpflicht für Hunde gefällt nicht jedem Halter. Deshalb kommt es dieser Tage verstärkt vor, dass einige Hundebesitzer, die mit der ihnen sehr wohl bekannten Pflicht einen allzu laxen Umgang pflegen, mit Verärgerung reagieren, wenn sie auf ihr Fehlverhalten hingewiesen werden. An der Richtlinie können sie freilich nichts ändern: Es gilt nach wie vor, dass Hunde in Niedersachsen zwischen dem 1. April und dem 15. Juli in allen öffentlichen Bereichen der freien Landschaft nicht frei laufen dürfen.

Die Anleinpflicht gilt im Wald, auf Feldwegen und Wiesen, an Gewässern… Der Grund sind die Brut- und Setzzeiten von Wildtieren. Bei vielen Arten, so zum Beispiel Hasen und Schwarzwild, aber auch zahlreichen heimischen Vögeln, sind die weiblichen Tiere hochtragend beziehungsweise ist der Nachwuchs schon da! Besonders gefährdet sind laut Niedersächsischem Landwirtschaftsministerium Bodenbrüter wie Enten, Gänse, Fasane sowie Rehkitze, die in dieser Zeit besonders häufig unterwegs sind. Bei nicht angeleinten Hunden besteht die große Gefahr, dass der Jagdtrieb größer ist als erlerntes Verhalten. Mancher sonst so vernünftige Hund ist dann plötzlich nicht mehr zu halten.

Die Schutzzeit der Wildtiere mit der damit einhergehenden Anleinpflicht wird in Paragraph 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung geregelt. Kommunal kann die Anleinpflicht in der Tat unterschiedlich ausfallen: Im Nationalpark Harz etwa gilt sie nicht von April bis Mitte Juli, sondern ganzjährig!

Viele Hundehalter halten den Leinenzwang für Tierquälerei. Andere haben sich damit aus Unkenntnis noch gar nicht auseinandergesetzt, weil sie unerfahren sind. Denn die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass sich viele bislang haustierlose Menschen einen vierbeinigen Freund zugelegt haben.

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